Stadt Münster: Tiefbauamt - Pressemeldungen

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22.06.2005

Amtsgericht bestätigt Jugendschutzkontrollen

Einspruch abgelehnt: Ehemalige Gaststätte "Grispal" muss Bußgeld für Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz zahlen

Münster (SMS) Nach der Entscheidung des Amtsgerichts Münster, den Einspruch der ehemaligen Gaststätte "Grispal" gegen das verhängte Bußgeld von 1350 Euro zu verwerfen, sieht sich das städtische Ordnungsamt bei seinen konsequenten Jugendschutzkontrollen bestätigt: "Verstöße gegen den Jugendschutz lohnen sich nicht", lautet das Fazit von Ordnungsamtsleiter Martin Schulze-Werner.

Bei mehreren Jugendschutzkontrollen im Frühsommer 2004 war das "Grispal" am Spiekerhof mit zahlreichen Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz aufgefallen. Unter anderem wurde Alkohol an Jugendliche ausgeschenkt. "Wir haben damals ein konsequentes Durchgreifen angekündigt", so Martin Schulze-Werner. Nachdem das Lokal bereits im Zuge des gaststättenrechtlichen Verfahrens die Konzession zurückgegeben hatte, hat die Angelegenheit jetzt vor dem Amtsgericht ihren Abschluss gefunden.

Mehrere weitere Verfahren vor dem Amtsgericht sind noch anhängig und die nächsten gemeinsamen Jugendschutzkontrollen von Polizei und Ordnungsamt sind bereits in Planung.

 

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Birgit Jaskowiak
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