Das Wahlamt weist noch einmal darauf hin, dass nur die im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen können. In Münster wahlberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger, die hier mit alleiniger Wohnung oder Hauptwohnung gemeldet sind, am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
Vom 2. bis 6. Mai liegt das Wählerverzeichnis im Hauptwahlbüro im Stadthaus 1 aus (Stadthaussaal, Eingang vom Platz des Westfälischen Friedens). Es ist geöffnet montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags und samstags von 8 bis 12 Uhr. Telefonisch sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter den Rufnummern 4 92-33 66 bis 4 92-33 69 erreichbar.
189 Wahllokale richtet das Wahlamt für die Landtagswahl am 22. Mai ein. Davon sind 139 barrierefrei. Dort können Rollstuhlfahrer und andere gehbehinderte Wählerinnen und Wähler ohne Probleme zur Wahlurne kommen. Ein Aufdruck auf der Wahlbenachrichtigung informiert darüber, ob das Wahllokal "barrierefrei" oder "nicht barrierefrei" ist. Weitere Infos hierzu gibt es auch im Internet unter www.muenster.de/stadt/wahlen.
In einem anderen Wahllokal als in dem auf der Wahlbenachrichtigung angegebenen kann nur derjenige wählen, der einen Wahlschein besitzt. Dieser kann beim Wahlamt per Brief, Telefax oder Internet bestellt werden. Allerdings muss das gewünschte Wahllokal im gleichen Landtagswahlkreis liegen. Münster ist in die Landtagswahlkreise 084 (Münster I) und 085 (Münster II) aufgeteilt.
Antworten auf alle Fragen rund um die Landtagswahl erhalten die Wählerinnen und Wähler in Hauptwahlbüro, wo im übrigen auch jetzt schon gewählt werden kann.