Das Hauptwahlbüro befindet sich im Stadthaus 1 an der Klemensstraße (Stadthaussaal, Eingang vom Platz des Westfälischen Friedens). Es ist geöffnet montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr sowie freitags und samstags von 8 bis 12 Uhr. Telefonisch erreichbar sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter 4 92-33 66. Wer direkt im Hauptwahlbüro wählen möchte, muss seinen Personalausweis oder Reisepass und möglichst auch die Wahlbenachrichtigung mitbringen.
Zur Erinnerung: Wahlberechtigt ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, das 18. Lebensjahr vollendet hat, in Münster mit Hauptwohnsitz gemeldet ist und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. Der Stichtag für die Aufnahme in das Wählerverzeichnis war der 17. April. Die Wahlbenachrichtigungen werden an die Adresse geschickt, mit der die Wahlberechtigten zu diesem Zeitpunkt beim Amt für Bürgerangelegenheiten gemeldet waren. Auf Antrag sind Eintragungen in das Wählerverzeichnis noch bis zum 1. Mai möglich.
Informationen rund um die Landtagswahl gibt es im Hauptwahlbüro und im Internet unter www.muenster.de/stadt/wahlen. Interessierte können dort ihr Wahllokal finden, Wahlunterlagen bestellen und sich die Stimmzettel für die beiden Landtagswahlbezirke 84 (Münster I) und 85 (Münster II) anschauen.