Für Fahrbahn, nördlicher Gehweg, die Straßenbeleuchtung sowie den geplanten südlichen Gehweg beteiligen sich die Anlieger nach der geltenden Satzung der Stadt über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen mit 90 Prozent an den Kosten. Nachdem die Straßenbeleuchtung erneuert und verbessert worden ist, werden die Anlieger laut Kommunalabgabengesetz auch an diesen Kosten beteiligt. Über die voraussichtliche Höhe ihrer Kostenbeteiligung erhalten die Betroffenen persönlich Nachricht.
Wie die Straße demnächst ausgebaut und ausgeleuchtet werden soll, zeigt der Ausbauplan. Dieser liegt zusammen mit der Darstellung des Beitragsberechnungsgebietes von Montag, 14. März, bis zum 15. April im Kundenzentrum Bauen-Planen-Umwelt, Albersoher Weg 33, aus. Er kann dort während der Öffnungszeiten (montags bis mittwochs von 8 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 13 Uhr) eingesehen werden. Bedenken und Anregungen zu der Planung können in dieser Zeit mündlich oder schriftlich vorgetragen werden.
Auch in der Münster-Information im Stadthaus 1, Klemensstraße 10, und bei der Bezirksverwaltungsstelle Hiltrup, Patronatsstraße 20, sind die Pläne zu sehen und Bedenken und Anregungen zu äußern.