Zwar werde zur Finanzierung eines Teils der kommunalen Kosten aus "Hartz IV" nun das frühere Wohngeld nach sinnvollen Kriterien an die Kreise und kreisfreien Städte weitergeleitet, so die Stadtkämmerin. Dennoch stecke für die Kommunen der Teufel im Detail. Hauptkritik: Die Zuweisungen des Landes sind an Investitionen zweckgebunden. "Das führt zu der paradoxen Situation, dass die Folgekosten von 'Hartz IV' für uns bei den laufenden Ausgaben, also im Verwaltungshaushalt anfallen, die Entlastungen von 3,3 Millionen Euro aber nur für Investitionen ausgegeben werden können, weil sie im Vermögenshaushalt verbucht werden müssen", sagte Bickeböller.
Hinzu komme, dass das Land nicht das gesamte Wohngeld weiterleite. Von der gesamten Verteilmasse (450 Mio Euro) werde nämlich zunächst der so genannte Solidarbeitrag Ost (220 Mio Euro) abgezogen. Hierbei handelt es sich um eine Verpflichtung des Landes gegenüber dem Bund, die ostdeutschen Kommunen zur Umsetzung von "Hartz IV" zusätzlich zu entlasten.
Bisher wurden die Transferleistungen an die ostdeutschen Länder und Kommunen als solidarische Gemeinschaftsaufgabe von Bund, alten Bundesländern und deren Kommunen angesehen. "Diesen Grundsatz hat das Land NRW hier aufgegeben, indem es die gesamte Belastung an die Kommunen weitergibt", so Bickeböller. Diese Kritik werde auch von Vertretern des Städtetages geteilt.
Das Land NRW sei trotz der positiven Grundsatz-entscheidung bei seiner Gesetzesänderung in doppelter Hinsicht hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Erstens sei die Stadt Münster ursprünglich von einer höheren Erstattung seitens des Landes ausgegangen, weil im Zuge von "Hartz IV" immer von einer weitgehenden Entlastung der Kommunen die Rede gewesen sei, sagte die Stadtkämmerin. Zweitens könne die Stadt das Geld "gerade nicht für Folgegesetze der 'Hartz IV'-Gesetzgebung ausgeben, insbesondere für die Betreuung der Kinder unter drei Jahren, weil die investive Mittelbindung dies nicht erlaubt". Bickeböller: "Im Sinne dieser wichtigen Zukunftsaufgabe wäre es dringend erforderlich, dass das Land hier haushaltsrechtlich nachbessert."