Stadt Münster: Tiefbauamt - Pressemeldungen

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09.11.2004

Ohne Antrag gibt es kein Geld

Arbeitslosengeld II: Agentur und Sozialamt mahnen zur Eile / Vorschüsse aus dem Sozialamt ab Januar nicht mehr möglich

Münster (SMS) Die pünktliche Überweisung des neuen Arbeitslosengeldes II zum 1. Januar 2005 ist in Münster gesichert. Darauf weisen die Agentur für Arbeit Münster und das Sozialamt der Stadt hin. Ebenso sicher ist aber auch: Wer keinen Antrag stellt, kann kein Geld erhalten. In Münster haben die Agentur und das Sozialamt an mehr als 9000 Haushalte mit insgesamt etwa 17 000 Personen, für die die neue Leistung in Frage kommt, Antragsunterlagen verschickt.

Die weit überwiegende Zahl der Anträge liegt mittlerweile vollständig ausgefüllt vor. Dr. Thomas Gahlen von der Agentur für Arbeit und Michael Willamowski vom Sozialamt mahnen jedoch alle Betroffenen zur Eile, die den Antrag bislang nicht abgegeben haben. Gahlen: "Das Arbeitslosengeld II kommt nicht automatisch." Wer den Antrag verspätet stelle, könne die Leistung auch erst später erhalten. Wichtig: Arbeitslosengeld II wird ab dem Datum der Antragstellung gewährt, es gibt die Leistung nicht rückwirkend.

"Erwerbsfähigen kann ab Januar 2005 keine Sozialhilfe mehr gezahlt werden", betont Sozialamtsleiter Willamowski. Da der Gesetzgeber sie abgeschafft habe, könne das Sozialamt künftig die Zeit bis zur ersten Zahlung von Arbeitslosengeld I oder II auch nicht mehr mit Vorschüssen überbrücken. Er könne deshalb "allen Betroffenen nur empfehlen, ihren Antrag schnell und vollständig abzugeben, damit das Arbeitslosengeld II rechtzeitig berechnet und pünktlich ausgezahlt werden kann".

Telefonische Auskunft der Bundesagentur für Arbeit zum Arbeitslosengeld II: 0 18 01 / 012 012. Informationen und wichtige Links zum Arbeitslosengeld im Stadtnetz publikom: www.muenster.de/stadt/hartz.

 

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Kontakt

Birgit Jaskowiak
Tel. 02 51/4 92-66 09