Jährlich sammeln die AWM ungefähr 1000 Tonnen Laub von den Straßen. Doch es gibt Flächen, für deren Reinigung die Anlieger selbst verantwortlich sind. Egal ob das Laub von den eigenen Bäumen stammt oder nicht.
Dem Abgabenbescheid ist zu entnehmen, ob grundsätzlich der Gehweg oder die Straße zu reinigen ist. Sind dort keine Gebühren für die Straßenreinigung ausgelistet oder taucht nur eine geringe Gebühr für die Fahrbahnreinigung auf, müssen die Anlieger selbst zum Besen greifen. Im Interesse der Verkehrssicherheit sind aber auch Anlieger, die für eine Reinigung des Gehweges bezahlen, verpflichtet zu fegen. Dann nämlich, wenn etwa ausgerechnet zwischen den regelmäßigen Reinigungsterminen ein Herbststurm das Laub von den Bäumen geholt hat.
Das Laub darf dabei nicht vom Grundstück auf den Bürgersteig oder in den Rinnstein gefegt werden. Die Stadt Münster übernimmt sonst bei Unfällen keine Haftung. "Außerdem können diese zusätzlich Laubhaufen die reguläre Straßenreinigung behindern", erläutert Jürgen Vennemann, Fachstellenleiter der Straßenreinigung. "Im schlimmsten Fall können wir die eigentlich für den Tag eingeplanten Straßen nicht mehr reinigen."
Das Faltblatt ist bei den AWM, Rösnerstraße 10, in der Münster Information, Heinrich-Brüning-Straße 8 sowie in allen Stadthäusern erhältlich.