Die Lohnsteuerdaten werden aus dem Melderegister übernommen. "Gleichwohl sollten alle Bürgerinnen und Bürger in ihrem eigenen Interesse die Einträge überprüfen, bevor sie die Lohnsteuerkarte an den Arbeitgeber weitergegeben“, rät Alois Weihermann.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die Lohnsteuerklasse zwei für Alleinerziehende, die mit mindestens einem Kind im Haushalt zusammenleben, nur noch unter bestimmten Voraussetzungen eingetragen wird. Allein erziehende Eltern, die nicht in einer eheähnlichen Gemeinschaft oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben und dies bis zum Stichtag 20. September 2004 schriftlich erklärt haben, erhalten automatisch die Steuerklasse zwei.
Kinder über 18 Jahre sind grundsätzlich nicht auf der Steuerkarte eingetragen. Sollen sie dennoch steuerrechtlich berücksichtigt werden, trägt das zuständige Finanzamt sie ein, wenn die entsprechenden Nachweise vorgelegt worden sind.
Nähere Informationen gibt es beim Amt für Bürgerangelegenheiten unter der Telefonnummer 4 92-33 33 und im Stadtnetz publikom unter der Internet-Adresse www.muenster.de/stadt/buergeramt.