Wer jetzt noch saniert oder neu baut, erhält eine Grundförderung von 1500 Euro für vier Personen, für jede weitere mit Hauptwohnsitz gemeldete Person erhöht sich die Fördersumme um 375 Euro. Zögern könnte bares Geld kosten. Denn ältere Anlagentypen, wie Untergrundverrieselungen, Sandfiltergräben und einstufige Abwasserteiche, sind über kurz oder lang an den aktuellen Stand der Technik anzupassen. Untergrundverrieselungen etwa sind seit Sommer 2002 nicht mehr zulässig.
Bisher sind in Münster 412 Kleinkläranlagen mit Mitteln des Landes gefördert worden, insgesamt wurden bisher an die Antragsteller rund 700 000 Euro ausgezahlt. Neben einer verbesserten Wasserqualität freuen sich die Betreiber jetzt über eine betriebssichere Kleinkläranlage, die langfristig Kosten reduziert.
Voraussetzung für die Förderung ist eine gültige wasserrechtliche Erlaubnis. Um die Bearbeitung zu beschleunigen, sollte der Erlaubnisantrag zusammen mit dem Zuwendungsantrag eingereicht werden. Antragsvordrucke, Informationen und Beratungen zum Thema sind bei der Stadtverwaltung erhältlich.
Als Ansprechpartner stehen Maria Frenzer (Telefon 4 92-67 88), Matthias Meiners (4 92-67 89) sowie Thorsten Brüggemann (4 92-67 90) zur Verfügung. Während einer gesonderten Expertensprechstunde am 14. Oktober von 15 bis 17 Uhr, berät Matthias Meiners in der Umweltberatung im Kundenzentrum, Stadthaus 3, Albersloher Weg 33.
Zusätzliche Informationen finden sich im Stadtnetz publikom unter der Adresse: www.muenster.de/stadt/umwelt/kleinklaeranlagen.html
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Thorsten Brüggemann (l.) und Matthias Meiners nehmen eine durch das Land geförderte Planzenkläranlage kurz nach der Fertigstellung ab. Foto: Veröffentlichung honorarfrei.