Bei der Wahl am vergangenen Sonntag entfielen auf die Bewerberinnen und Bewerber die folgenden Stimmen: Dr. Berthold Tillman (CDU) 61 814 Stimmen, Christoph Strässer (SPD) 36 978 Stimmen, Maria Klein-Schmeink (Grüne) 14 119 Stimmen, Carola Möllemann-Appelhoff (FDP) 8357 Stimmen, Fritz Pfau (UWG-MS) 2355 Stimmen und Harry Seemann 557 Stimmen.
Wahlberechtigt bei der Stichwahl sind alle Bürgerinnen und Bürger, die auch am 26. September beim ersten Urnengang wahlberechtigt waren. Die Wahl findet in den gleichen Wahllokalen statt wie am vergangenen Sonntag. Das Wahlamt macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass auch gewählt werden kann, wenn die Wahlbenachrichtigungskarte nicht mehr vorliegt. In diesem Fall muss lediglich der Personalausweis ins Wahllokal mitgebracht werden. Die Wahllokale sind am Sonntag, 10. Oktober, von 8 Uhr bis 18 Uhr geöffnet.
Wer vorsorglich für die Stichwahl am 10. Oktober Briefwahlunterlagen beantragt hat, erhält die erforderlichen Unterlagen in den nächsten Tagen unaufgefordert per Post zugesandt. Wahlberechtigte, die bei der Stichwahl erstmals von ihrem Recht auf Briefwahl Gebrauch machen möchten, können die erforderlichen Unterlagen im Hauptwahlbüro schriftlich beantragen. Das entsprechende Antragsformular ist auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit die Briefwahlunterlagen im Hauptwahlbüro, Stadthaussaal im Stadthaus 1, mit Vorlage des Personalausweises zu beantragen. Die Wahlberechtigten können selbstverständlich auch wie bisher ihre Stimme direkt dort abgeben.
Das Hauptwahlbüro ist montags bis freitags von 8 Uhr bis 18 Uhr und am Samstag, 2. Oktober, von 8 bis 12 Uhr geöffnet. Für telefonische Auskünfte stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter während dieser Zeiten unter den Rufnummern 4 92 - 33 65, 4 92-33 66, 4 92-33 67 und 4 92-33 68 gern zur Verfügung.
Nach der Kommunalwahlordnung ist das Verzeichnis der am 10. Oktober 2004 Wahlberechtigten, das so genannte Wählerverzeichnis, spätestens am Tag vor der Wahl, also am 9. Oktober zu schließen. Änderungen können danach - bis auf wenige Ausnahmen - nicht mehr vorgenommen werden. Eine Öffnung des Hauptwahlbüros am Samstag, 9. Oktober, ist aus diesem Grunde nicht zulässig.
Die Stadt empfiehlt allen Wahlberechtigten, von ihrem Wahlrecht am 10. Oktober Gebrauch zu machen.