Der Eintrag in das Wählerverzeichnis kann bis einschließlich Freitag, 10. September, beantragt werden. In Münster wahlberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger, die hier spätestens seit dem 26. Juni dieses Jahres mit alleiniger Wohnung oder Hauptwohnung gemeldet sind, die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines der anderen EU-Staaten besitzen, am Wahltag ihr 16. Lebensjahr vollendet haben und nicht aus anderen Gründen vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Die Wahlbenachrichtigungen wurden in den vergangenen Tagen an die Adresse geschickt, mit der die Wahlberechtigten beim Amt für Bürgerangelegenheiten zu diesem Zeitpunkt gemeldet waren.
Das Wählerverzeichnis liegt bis einschließlich 10. September im Hauptwahlbüro aus. Dort kann es während der Öffnungszeiten eingesehen werden (montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags und samstags von 8 bis 12 Uhr). Letzter Termin für die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis ist Freitag, 10. September, bis 12 Uhr. Das Hauptwahlbüro befindet sich im Stadthaussaal im Stadthaus 1 (Eingang vom Platz des Westfälischen Friedens) und ist montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr, freitags und samstags von 8 bis 12 Uhr geöffnet. Telefonisch sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter den Rufnummern 4 92-33 66, -33 67, 33 68, erreichbar. Briefwahlunterlagen können auch per Internet unter der Adresse www.muenster.de/stadt/wahlen beantragt werden.