Stadt Münster: Tiefbauamt - Pressemeldungen

Pressemitteilungen

06.09.2004

Eintrag in Wählerverzeichnis bis zum 10. September möglich

Sämtliche Wahlbenachrichtigungen sind verschickt / Briefwahlunterlagen auch per Internet anzufordern

Münster (SMS) Wer bis jetzt noch keine Wahlbenachrichtigung mit der Post ins Haus bekommen hat, der sollte bis Ende der Woche mit dem Wahlamt der Stadt Münster Kontakt aufnehmen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können schnell feststellen, ob es einen Eintrag im münsterschen Wählerverzeichnis gibt. Wenn dies nicht der Fall ist, aber die im Wahlrecht festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind, sorgt das Wahlamt dafür, dass die Wahlberechtigten noch in das Verzeichnis aufgenommen werden. Nur dann können sie bei den Kommunalwahlen am 26. September ihre Stimme abgeben.

Der Eintrag in das Wählerverzeichnis kann bis einschließlich Freitag, 10. September, beantragt werden. In Münster wahlberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger, die hier spätestens seit dem 26. Juni dieses Jahres mit alleiniger Wohnung oder Hauptwohnung gemeldet sind, die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines der anderen EU-Staaten besitzen, am Wahltag ihr 16. Lebensjahr vollendet haben und nicht aus anderen Gründen vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Die Wahlbenachrichtigungen wurden in den vergangenen Tagen an die Adresse geschickt, mit der die Wahlberechtigten beim Amt für Bürgerangelegenheiten zu diesem Zeitpunkt gemeldet waren.

Das Wählerverzeichnis liegt bis einschließlich 10. September im Hauptwahlbüro aus. Dort kann es während der Öffnungszeiten eingesehen werden (montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags und samstags von 8 bis 12 Uhr). Letzter Termin für die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis ist Freitag, 10. September, bis 12 Uhr. Das Hauptwahlbüro befindet sich im Stadthaussaal im Stadthaus 1 (Eingang vom Platz des Westfälischen Friedens) und ist montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr, freitags und samstags von 8 bis 12 Uhr geöffnet. Telefonisch sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter den Rufnummern 4 92-33 66, -33 67, 33 68, erreichbar. Briefwahlunterlagen können auch per Internet unter der Adresse www.muenster.de/stadt/wahlen beantragt werden.

 

Zusatzinfos

Kontakt

Birgit Jaskowiak
Tel. 02 51/4 92-66 09