Agentur und Stadtverwaltung bilden zur Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige eine Arbeitsgemeinschaft. Für die Stadt hatte das der Rat in seiner Sitzung am 14. Juli 2004 beschlossen. Beide Seiten bringen in diese Arbeitsgemeinschaft ihre jeweils besonderen Kompetenzen ein. Darüber hinaus sollen auch die freien Träger in diesem Aufgabenfeld eingebunden werden. Beschäftigte in beiden Behörden werden für die Arbeitsgemeinschaft tätig, damit möglichst viele Leistungen "aus einer Hand" bereitgestellt werden können.
Schon im Vorfeld der förmlichen Gründung der Arbeitsgemeinschaft wurde die traditionell enge Zusammenarbeit stark intensiviert und im Frühjahr 2004 in einer Kooperationsvereinbarung zu Hartz IV festgeschrieben. Denn es war von vornherein klar, dass Hartz IV keine Seite im Alleingang umsetzen kann und dass die Zeit für die Umsetzung extrem kurz bemessen ist. Die Kooperation wird bei der Bearbeitung der Anträge besonders deutlich:
Die Agentur für Arbeit verschickt die Anträge auf Arbeitslosengeld II an die etwa 4000 Bezieher von Arbeitslosenhilfe und bearbeitet sie auch. Bislang wurden 3120 Vordrucke versandt, berichtete Dr. Thomas Gahlen, Geschäftsführer Operativer Bereich der Agentur für Arbeit. Etwa 600 ausgefüllte Anträge gingen bis jetzt im Rücklauf wieder bei der Agentur ein.
Das Sozialamt sowie die Bezirksverwaltungen Nord und Hiltrup der Stadt verschicken die Anträge an die rund 5000 Erwerbsfähigen, die zurzeit Hilfe zum Lebensunterhalt (eventuell auch ergänzend zur Arbeitslosenhilfe) erhalten. Nach Angaben von Sozialamtsleiter Michael Willamowski wurden inzwischen über 4000 Anträge versandt, von den Rückläufen wurden bereits 700 entscheidungsreif bearbeitet.
Bis Mitte September werden alle Anträge versandt sein. Die Stellen, die sie verschickt haben, benötigen die ausgefüllten Vordrucke schnellstmöglich, spätestens aber bis Ende Oktober. Alle vom Sozialamt und von der Agentur für Arbeit verschickten Anträge sind mit einer Telefonnummer für Rückfragen versehen. Unter der genannten Nummer kann auch mit dem jeweils zuständigen Sachbearbeiter ein Termin für die persönliche Abgabe des Antrags vereinbart werden. Änderungen der Rechtslage, die noch nach der Antragsabgabe und -bearbeitung bis zum 31. Dezember 2004 eintreten sollten, werden selbstverständlich in jedem Bescheid noch berücksichtigt.
Es ist davon auszugehen, dass so gut wie alle Sozialhilfeberechtigten und ihre Familienangehörigen ab Januar 2005 einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben. Nicht auszuschließen ist es, dass einige Arbeitslosenhilfe-Bezieher, die nicht auf ergänzende Sozialhilfe angewiesen sind, nach den Kriterien von Hartz IV nicht "bedürftig" sind und möglicherweise kein Arbeitslosengeld II bekommen. Das kann etwa bei ausreichendem Einkommen des Partners oder bei Vermögen der Fall sein. Wie oft es tatsächlich zutrifft, lässt sich noch nicht abschätzen.
Wichtigstes Ziel von Hartz IV ist es, mehr Arbeitsuchende schnell und nachhaltig wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Dazu hat der Gesetzgeber verschiedene Instrumente vorgesehen. Unter anderem geht es auch um den Ausbau der so genannten Ein-Euro-Jobs. Dieses Instrument, das eine Mehraufwandsentschädigung bei gemeinnütziger zusätzlicher Arbeit ermöglicht, wurde bisher von der Arbeitsmarkt-Initiative Münster für Sozialhilfeempfänger eingesetzt. Zukünftig wollen Stadt und Agentur dieses Instrument gemeinsam einsetzen. Erster Vorläufer soll hierzu ein Programm der Agentur für Arbeit sein, in dessen Rahmen jugendliche Arbeitslosenhilfeempfänger schon im Oktober in gemeinnützige, zusätzliche Arbeitsgelegenheiten vermittelt werden.
Weitere Informationen:
- Merkblatt des Sozialamtes mit Stichworten zum Thema, Adressen und Telefonnummern ab Freitag, 3. September, im Kundenzentrum Soziales (Stadthaus 2) und in den Bezirksverwaltungen Nord und Hiltrup.
- Das Presseamt stellt dieses Merkblatt auf der Startseite des Stadtnetzes publikom (www.muenster.de) zum Abruf bereit.
- Musterantrag mit Ausfüllhilfen und Antworten zu häufig gestellten Fragen auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit (www.arbeitsagentur.de).
- Online-Publikation "Erste Basisinformationen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende" des Bundeswirtschaftsministeriums; mit Berechnungsbeispielen (www.bmwa.bund.de).
- Info-Telefon der Bundesagentur für Arbeit: 0 18 01 / 012 012.