Stadt Münster: Tiefbauamt - Pressemeldungen

Pressemitteilungen

25.08.2004

Wahlbenachrichtigungen unterwegs

212 200 Bürger und Bürgerinnen sind zur Kommunalwahl am 26. September aufgerufen / Wahlamt erwartet verstärkten Trend zur Briefwahl

Münster (SMS) Die Vorbereitungen für die Kommunalwahlen am 26. September sind angelaufen. Zurzeit werden die Wahlbenachrichtigungen für rund 212 200 münstersche Bürgerinnen und Bürger verschickt.

Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, das 16. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens drei Monaten in Münster mit seinem Hauptwohnsitz gemeldet und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen ist. Die letzten drei Bedingungen gelten für alle EU-Bürger. Erstmals nehmen die Bürger der neuen Mitgliedsstaaten Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Malta und Zypern an den Kommunalwahlen teil.

Die Wahlbenachrichtigung gilt für die Wahl der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters, für die Wahl des Rates und für die Wahl der Bezirksvertretungen. Die Wählerinnen und Wähler erhalten drei Stimmzettel: einen weißen Stimmzettel für die Wahl der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters, einen roten Stimmzettel für die Wahl des Rates der Stadt Münster und einen grünen Stimmzettel für die Wahl der jeweiligen Bezirksvertretung.

Manfred Meyer, Leiter des Hauptwahlbüros, geht davon aus, dass sich der Trend zur Briefwahl weiter fortsetzen wird. Die entsprechenden Unterlagen können mit der Wahlbenachrichtigungskarte oder per Fax unter der Nummer 492-77 70 angefordert werden. Noch bequemer geht es am heimischen PC: Unter der Adresse www.muenster.de/stadt/wahlen ist im Stadtnetz publikom ein Link zum Online-Wahlscheinverfahren zu finden.

Die beantragten Unterlagen für die drei Wahlen und die eventuell notwendige Stichwahl des Oberbürgermeisters, die am 10. Oktober stattfinden würde, werden mit der Post zugestellt oder im Wahlamt persönlich an die Wahlberechtigten ausgehändigt. Wer für einen anderen Wahlberechtigten Briefwahlunterlagen beantragt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen.

Die Wahlberechtigten können im Wahlamt im Stadthaus I, Klemensstraße 10 (Stadthaussaal, Eingang vom Platz des Westfälischen Friedens) auch gleich an Ort und Stelle wählen (Öffnungszeiten: montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags und samstags von 8 bis 12 Uhr). Wer sicher gehen will, ob er im Wählerverzeichnis steht, kann sich telefonisch unter den Rufnummern 4 92-33 66, -33 67, -33 68 bei den Mitarbeitern im Hauptwahlbüro erkundigen.

 

Zusatzinfos

Kontakt

Birgit Jaskowiak
Tel. 02 51/4 92-66 09