"Wenn der DFB seine Haltung ändern würde, könnten wir die Verlängerung ausstellen", so der Leiter des Ausländeramtes. Allerdings scheint dafür momentan keine große Aussicht zu bestehen. Denn der DFB hat festgelegt, dass er die erforderliche "Berufsfußballer"-Bescheinigung nur noch für Spieler der ersten und zweiten Liga gibt.
Adama Niang hält sich seit 1999 in der Bundesrepublik auf. Damals war es noch möglich, Regionalligaspielern eine Aufenthaltsgenehmigung als Berufssportler zu geben. Das hat die damals zuständige Ausländerbehörde auch getan, und diese Erlaubnis hat im Jahr 2003 die Ausländerbehörde in Braunschweig verlängert. Schon diese Verlängerung war allerdings eine Fehlentscheidung, und die Braunschweiger Behörde hat dem Fußballer seinerzeit auch - mittlerweile spielte er bei Preußen Münster - mitgeteilt, die Genehmigung werde allein aus Gründen des Vertrauensschutzes nicht zurückgenommen.
Hintergrund ist, dass sich 2002 die Vorschriften über die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen an Berufssportler geändert haben. Damals ging die Zuständigkeit zum Ausstellen von Qualifizierungsbescheinigungen von den Sportfachverbänden auf Landesebene an den DFB über. Und der hat festgelegt, dass nur noch Spieler der ersten und zweiten Liga die Bescheinigung erhalten.