Gewählt werden können alle Wahlberechtigten sowie alle Bürger und Bürgerinnen der Stadt Münster, die von Wählergruppen, politischen Parteien oder Einzelpersonen zur Wahl vorgeschlagen wurden. Für die Wahlvorschläge und Unterstützungsunterschriften sollten Vordrucke verwendet werden, die es beim Wahlamt während der Sprechzeiten gibt (montags bis donnerstags 8 bis 18 Uhr und freitags 8 bis 12 Uhr). Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 20 Wahlberechtigten unterstützt werden. Das Wahlamt empfiehlt, die Vorschläge für die Wahl des Ausländerbeirates möglichst frühzeitig einzureichen, damit Mängel noch rechtzeitig vor Ablauf der Frist behoben werden können.
Wahlberechtigt sind alle ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind, mindestens ein Jahr in der Bundesrepublik leben und seit mindestens drei Monaten in Münster ihre Hauptwohnung haben. In der zweiten Oktoberhälfte stellt das Wahlamt allen Wahlberechtigten die Wahlbenachrichtigungen zu.
Nicht wahlberechtigt sind Ausländer und Ausländerinnen, die zugleich Deutsche sind oder die sich im diplomatischen Dienst in Deutschland aufhalten. Ebenfalls ausgenommen sind Asylbewerber und Asylbewerberinnen.
Fragen beantwortet Jasmin Friedrich vom städtischen Wahlamt, Telefon 4 92-33 94.