Das Sozialgesetzbuch schreibt die Bildung dieses örtlichen Jugendhilfeausschusses vor. Er befasst sich vor allem mit aktuellen Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien. Außerdem macht er Vorschläge zur Weiterentwicklung von Jugendhilfe, Jugendhilfeplanung und der Förderung der freien Jugendhilfe.
Zwei Fünftel seiner stimmberechtigten Mitglieder können von Jugend- und Wohlfahrtsverbänden sowie von den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe zur Wahl durch den Rat vorgeschlagen werden. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien hat sie jetzt um Vorschläge gebeten.
Träger, die keine Nachricht erhalten haben, können sich an ihren jeweiligen Spitzenverband oder direkt an das Jugendamt, Tel. 4 92-51 10, wenden und die entsprechenden Unterlagen anfordern.