Obwohl Bewohnerparkzonen nur im Innenstadtbereich eingerichtet sind, kann sich jeder die entsprechende Parkberechtigung nun außer im Bürgerbüro Mitte auch in den Stadtbezirken ausstellen lassen. Dieser Service ist für diejenigen eingerichtet worden, die zwar in der Innenstadt wohnen, tagsüber aber beispielsweise in einem Stadtbezirk arbeiten.
Zahlreiche Bürger und Bürgerinnen nutzen bereits die verschiedenen dezentralen Angebote des Amtes für Bürgerangelegenheiten. Wer also künftig zum Beispiel im Bürgerbüro Gremmendorf eine Lohnsteuerkarte ändern lässt oder einen neuen Personalausweis beantragt, kann gleich an Ort und Stelle, soweit alle Voraussetzungen erfüllt sind, einen Bewohnerparkausweis für die Innenstadtwohnung erhalten.
Die Voraussetzungen für die Parkberechtigung erfüllt, wer mit Hauptwohnung in einer der berechtigten Parkzonen angemeldet ist und über keinen eigenen Parkplatz oder eine Garage verfügt. Mit diesem Ausweis, der stets für ein Kennzeichen gilt, kann das Fahrzeug auf entsprechend gekennzeichneten Flächen geparkt werden. Eine weitere Gebühr für einen Parkschein ist dann nicht mehr fällig. Übrigens: Das Fahrzeug darf nicht länger als 5,25 Meter sein.
"Ein Anspruch auf einen Stellplatz ergibt sich dadurch aber nicht. Die Stellplätze stehen tagsüber auch anderen Verkehrsteilnehmern gegen die übliche Parkgebühr zur Verfügung", stellt Alois Weihermann klar. Die Gebühren für einen Bewohnerparkausweis sind nach Parkzonen gestaffelt und liegen bei unterschiedlicher Gültigkeitsdauer zwischen 10,50 und 30 Euro. Im Südviertel etwa kostet der Ausweis 25 Euro und gilt drei Jahre, während im Kiepenkerlviertel 10,50 Euro im Jahr fällig sind. Weitere Informationen gibt es bei der Service-Hotline im Amt für Bürgerangelegenheiten unter der Telefonnummer 492-33 33.