Stadt Münster: Tiefbauamt - Pressemeldungen

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30.06.2004

Auch Hund und Katze verreisen mit EU-Ausweis

Ab 3. Juli gelten neue Regeln und diverse Übergangsbestimmungen

Münster (SMS) Wer mit Hund, Katze oder Frettchen in den Urlaub fährt, benötigt für das EU-Ausland künftig den neuen, einheitlichen Heimtierausweis. Er sollte eigentlich ab dem 3. Juli als EU-weiter Standard das grenzüberschreitende Reisen mit Heimtieren vereinfachen. "Da einige Mitgliedstaaten Probleme bei der Umsetzung haben, gelten aber Übergangsregelungen", so Dr. Giovanni Serra vom Veterinäramt der Stadt.

Grundsätzlich ist für Hunde, Katzen und Frettchen der Heimtierausweis mitzuführen. "Er muss den Tieren eindeutig zugeordnet werden können. Deshalb ist eine Tätowierung oder Kennzeichnung mit Mikrochip zwingend erforderlich", berichtet Tierarzt Dr. Serra. Außerdem werden in den Ausweis Angaben zum Besitzer und der tierärztliche Nachweis über Impfschutz gegen Tollwut eingetragen.

Das Verbringen von Tieren unter drei Monaten, die nicht gegen Tollwut geimpft sind, kann gestattet werden, wenn diese an ihrem Geburtsort gehalten wurden und keinen Kontakt zu wild lebenden Tieren hatten. Auch sie benötigen einen Heimtierausweis. Dies gilt ebenso für Welpen, die von der Mutter abhängig sind und diese begleiten.

Für die Mitnahme der genannten Tiere nach Irland, Schweden und Großbritannien gelten strengere Regeln. Dazu gibt es im Veterinäramt weitere Informationen (Tel. 0 25 34 / 971-301).

Den Heimtierausweis stellen Tierärzte aus, die über eine behördliche Ermächtigung verfügen. Diese Ermächtigung erteilt das Veterinäramt den in Münster niedergelassenen Tierärzten derzeit auf Antrag.

Die Übergangsregeln zur neuen Regelung: Bis zum 1. Oktober 2004 können die Tiere auch nach den bisherigen Regelungen der einzelnen EU-Staaten mitreisen. Und: Nach dem 1. Oktober werden bisher verwendete Dokumente weiterhin anerkannt, wenn sie den Anforderungen an den EU-Heimtierausweis genügen (Angaben zu Tier, Kennzeichnung, Besitzer) und darin bescheinigte Impfungen und Untersuchungen noch Gültigkeit haben.

 

Zusatzinfos

Kontakt

Birgit Jaskowiak
Tel. 02 51/4 92-66 09