Die beitragsfähigen Kosten für diese Arbeiten betragen 32 000 Euro. Die Anlieger beteiligen sich nach dem Kommunalabgabengesetz und der Straßenbaubeitragssatzung zu 80 Prozent an diesem Betrag.
Bereits im Jahre 1999 ist der gegenüberliegende Gehweg saniert worden. Da seinerzeit die Instandsetzung ausreichte, haben sich die Anlieger nach dem Kommunalabgabengesetz nicht an den Kosten beteiligt. Aufgrund der starken Schäden ist jetzt jedoch auf der anderen Straßenseite der komplette Neuausbau erforderlich, an dem sich die Anlieger dort beteiligen.
Weitere Informationen zu den Anliegerbeiträgen (Tel. 4 92-69 26) und zur technischen Abwicklung (Tel. 4 92-66 89) gibt es beim Tiefbauamt.