Schilder und Piktogramme auf der Fahrbahn, die das Tiefbauamt ab Montag, 21. Juni, anbringt, machen Auto- und Radfahrern die neue Regelung deutlich. Nach der Straßenverkehrsordnung sind Fahrradstraßen Radwege, auf denen auch der Kraftfahrzeugverkehr zugelassen wird. Deshalb genießen Radler Vorfahrt und Autofahrer haben sich auf ihre Geschwindigkeit und Fahrweise einzustellen. Der Gievenbecker Weg wird Münsters achte Fahrradstraße. Schillerstraße, Frauenstraße, Katthagen, Hittorfstraße, Max-Winkelmann-Straße, Goldstraße und Bismarckallee sind bereits seit längerem ausgewiesene Fahrradstraßen.
Informationen zum Thema Fahrradstraßen enthält ein Faltblatt der städtischen Verkehrsplanung, das in der Münster Information im Stadthaus 1 ausliegt.