Stadt Münster: Tiefbauamt - Pressemeldungen

Pressemitteilungen

26.04.2004

Bebauungsplan für Wohngebiet südlich der Metzer Straße

Bürgeranhörung am 4. Mai / Pläne können ab Dienstag, 27. April, eingesehen werden / Charakter als Gartenstadt soll erhalten bleiben

(SMS) Aus dem Wohngebiet zwischen Metzer Straße, Elsässer Straße, Umgehungsstraße und Habichtshöhe liegen Bauanträge vor. Durch die geplanten Bauvorhaben würden bestehende innere Freiflächen überbaut. Außerdem hätten solche Bauvorhaben Signalwirkung für weitere Projekte, mit der Gefahr, dass der Gartenstadtcharakter des Wohngebiets verloren ginge.

Um hier klare Regelungen für die Zukunft zu treffen, stellt das Stadtplanungsamt einen Bebauungsplan für das rund 15 Hektar große Gebiet auf. Der Bebauungsplan soll zudem mit einer Erhaltungssatzung für bestimmte, auch gestalterisch besonders schützenswerte bauliche Bereiche des Wohngebietes ergänzt werden.

Ziel des Bebauungsplan ist es, die erhaltenswerte Bebauung zu sichern und auf die weitere Bebauung von Freiflächen – so genannte Nachverdichtungen - nach Möglichkeit zu verzichten. Neubauten sollen demnach nur an speziell ausgewiesenen Stellen und nur Straßen begleitend entstehen können.

Bei einer Bürgeranhörung am Dienstag, 4. Mai, um 19 Uhr erläutern Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes in der Aula der Geistschule, Grevingstraße 24, die genauen Ziele und Inhalte der Planung. Zur Vorinformation können die Planunterlagen ab Dienstag, 27. April, bis zum 4. Mai im Kundenzentrum Planen – Bauen – Umwelt im Stadthaus 3, Albersloher Weg 33 eingesehen werden (Öffnungszeiten: montags bis mittwochs 8 bis 16 Uhr, donnerstags 8 bis 18 Uhr und freitags 8 bis 13 Uhr).

 

Zusatzinfos

Kontakt

Birgit Jaskowiak
Tel. 02 51/4 92-66 09