Wer Kandidaten aus seinem Herkunftsland wählen will, sollte sich unverzüglich mit seiner zuständigen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) in Verbindung setzen, um sich in die Wählerlisten seines Landes eintragen zu lassen. Wer alternativ Bewerber wählen will, die sich in Deutschland zur Wahl stellen, muss bis 23. Mai in das Wählerverzeichnis der Stadt Münster eingetragen sein. Weitere Informationen geben das städtische Wahlamt (Tel. 4 92-33 05) und der Ausländerbeirat (Tel. 4 92-60 42 und 01 73 / 4 13 75 08).