Wer in Münster zur Wahl gehen will, muss in das münstersche Wählerverzeichnis eingetragen sein. Die Aufnahme in das Wählerverzeichnis erfolgt bei ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern nicht automatisch. Alle, die bereits an der Europawahl 1999 teilgenommen haben, stehen drin. Wer vor fünf Jahren nicht mit gewählt hat oder sich nicht sicher ist, ob sein oder ihr Name im Verzeichnis geführt wird, sollte sich sicherheitshalber beim Wahlamt des Ortes erkundigen, an dem der Hauptwohnsitz besteht. Denn um erstmalig in das Verzeichnis aufgenommen zu werden, ist ein Antrag nötig.
Spätestens bis zum 23. Mai muss dieser Antrag beim städtischen Wahlamt eingegangen sein. Das Wahlamt wird in dieser und der kommenden Woche alle in Münster lebenden EU-Bürger anschreiben. Dem Brief ist das Antragsblatt gleich beigelegt. Außerdem informiert das Wahlamt in einem Infoblatt in den 19 EU-Amtssprachen zu den wichtigsten Fragen rund um die Europawahl.
Wer sich selbst als Kandidatin oder Kandidat für das Europäische Parlament zur Wahl stellen möchte, muss ebenfalls einige Voraussetzungen erfüllen: 18 Jahre beträgt das Mindestalter auch hier. Man muss die Staatsangehörigkeit eines der Mitgliedsländer der EU besitzen und darf nicht – beispielsweise wegen Straffälligkeit oder Unmündigkeit – von der Wählbarkeit ausgeschlossen sein.
Fragen rund um die Europawahl beantwortet Manfred Meyer vom städtischen Wahlamt. Er ist zu erreichen im Stadthaus 1, Klemensstraße 10, Zimmer 279a, oder unter der Telefonnummer 4 92-33 05. Wer als in Münster lebender ausländischer EU-Bürger keine Post vom Wahlamt bekommen hat, kann sich auch bei Manfred Meyer melden.