Neben den Planungsunterlagen können Interessierte und Betroffene im Kundenzentrum ein „Merkblatt für Beteiligte in wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren“ einsehen. Wessen Belange durch den Antrag der Stadtwerke berührt sind, kann gegen die geplante Gewässernutzung Einwände erheben und diese schriftlich oder zur Niederschrift im Kundenzentrum oder bei der Bezirksregierung, Domplatz 1 – 3, Zimmer 274, hinterlassen.