Das Gutachten der beiden Fachleute aus der Schweiz wird Bestandteil der eingehenden Prüfung, die das Veterinäramt seit dem 10. Dezember bei dem Unternehmen vornimmt. Ihre Expertise besteht aus mehreren Teilen. Teile werden bereits in das beim Oberverwaltungsgericht laufende Beschwerdeverfahren einfließen. Die Beschwerde der Stadt richtet sich gegen eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Münster. Es hatte beschlossen, dass der Widerspruch von Covance gegen die vom Veterinäramt angeordnete Videoüberwachung in Arbeitsräumen der Firma aufschiebende Wirkung hat, bis das Hauptverfahren abgeschlossen ist.