Stadt Münster: Tiefbauamt - Pressemeldungen

Pressemitteilungen

30.01.2004

Wer möchte Schöffe werden?

Rechtsamt sammelt Vorschläge für die Amtszeit 2005 bis 2008 / Bewerbungen bis zum 1. März möglich

(SMS) Gesunder Menschenverstand und eine gehörige Portion Lebenserfahrung sind unbedingte Voraussetzung, besondere Rechtskenntnisse nicht. Schöffinnen und Schöffen am Gericht sollen vor allem "Volkes Stimme" in der Rechtsprechung Gehör verschaffen. So will es der Gesetzgeber. Da die aktuelle Amtszeit der Schöffen im Dezember 2004 endet, stellt die Stadt Münster zurzeit eine Vorschlagsliste für die Amtszeit 2005 bis 2008 zusammen. Wer in die Liste aufgenommen werden möchte, sollte sich bis zum 1. März beim Rechtsamt der Stadt beworben haben.

Schöffen sind ehrenamtliche Richter, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen müssen. Sie müssen am 1. Januar 2005 mindestens 25 Jahre und dürfen noch keine 70 Jahre alt sein. Außerdem müssen sie seit mindestens einem Jahr in Münster wohnen.

Ansprechpartner im Rechtsamt ist Johannes Kühn, Tel. 4 92-30 21, E-Mail: schoeffe@stadt-muenster.de . Wer sich bewerben möchte, bekommt entsprechende Vordrucke im Stadthaus 1, Klemensstraße 10, Zimmer 565 und im Stadtnetz publikom unter der Adresse www.muenster.de/stadt/rechtsamt. Das Rechtsamt ermuntert vor allem Frauen, sich für das verantwortungsvolle Ehrenamt zu bewerben, denn in der Vergangenheit kamen stets deutlich mehr Eigenbewerbungen von Männern.

Die Stadt Münster stellt die Vorschlagsliste nach dem Gerichtsverfassungsgesetz zusammen und gibt sie an das Amtsgericht weiter. Von dort aus werden die gewählten Schöffinnen und Schöffen benachrichtigt.

 

Zusatzinfos

Kontakt

Birgit Jaskowiak
Tel. 02 51/4 92-66 09