Stadt Münster: Tiefbauamt - Pressemeldungen

Pressemitteilungen

09.01.2004

Endlich Ruhe an der Abschleppfront

Oberlandesgericht entscheidet: Stadt darf Abschleppaufträge jetzt erteilen

(SMS) Die Stadt Münster darf nun endlich den Auftrag für das Abschleppen, Sicherstellen und Verwerten nicht zugelassener Fahrzeuge vergeben. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf in einer Eilentscheidung Ende Dezember so festgelegt und damit den Gegenantrag einer Mitbewerberin im Ausschreibungsverfahren zurückgewiesen. Die Entscheidung bekam das städtische Rechtsamt jetzt schriftlich übermittelt.

Die Stadt hatte das Angebot der Beschwerdeführerin bei der Vergabe nicht gewertet, da die Firma keine Nachweise über die Qualifikation ihres Personals erbracht hatte, so wie es die Ausschreibungsunterlagen forderten. Daraufhin hatte die Bewerberin ein so genanntes Vergabe-Nachprüfungsverfahren eingeleitet mit dem Argument, für das Abschleppen von Schrottautos seinen solche Qualifikationsnachweise überflüssig.

Das konnte das OLG nicht nachvollziehen. Unter den nicht zugelassenen Fahrzeugen befänden sich erfahrungsgemäß auch Fahrzeuge, die mitnichten verschrottet, sondern noch genutzt werden sollten. Also sei der fachliche Nachweis von der Stadt mit Recht gefordert worden. Das Angebot der Bieterin sei damit unvollständig und müsse von der Wertung ausgeschlossen werden.

Bereits im Mai letzten Jahres hatte der Senat in punkto Abschleppen von ordnungswidrig abgestellten Fahrzeugen aus denselben Gründen zu Gunsten der Stadt und gegen das Abschleppunternehmen entschieden. Auch damals ging es im ersten Los desselben Vergabeverfahrens um nicht erbrachte Qualifizierungsnachweise.

Auch die Angebote der übrigen Mitbewerber weisen formale Mängel auf, bestätigte das Gericht der Antragstellerin. Dennoch: Da es sich nicht um identische Fehler handle, könne man der Stadt den Vertragsabschluss nicht bis zum Abschluss des gesamten Verfahrens untersagen.

Mit der jetzt vorliegenden Eilentscheidung ist das Beschwerdeverfahren immer noch nicht ganz abgeschlossen. Dennoch hält Manfred Vaupel vom Rechtsamt es für sehr unwahrscheinlich, dass sich in der Sache noch etwas ändert: "Der Senat hat die Antragsteller gebeten, in den nächsten zwei Wochen mitzuteilen, ob nach diesem Ergebnis die Beschwerde aufrecht erhalten wird. Doch selbst wenn das der Fall sein sollte - da wir ja jetzt den Vertrag mit dem anderen Bieter abschließen dürfen, wird der Senat seine Rechtsauffassung kaum noch ändern wollen."

 

Zusatzinfos

Kontakt

Birgit Jaskowiak
Tel. 02 51/4 92-66 09