Für die Stadt ist die Konsequenz bitter, aber eindeutig: Sie muss die Sicherungsarbeiten an dem Grundstück, auf dem seit Jahren ein halbfertiger Rohbau steht, bis auf weiteres zurückstellen. Erst wenn das Verfahren vor der beim Landgericht Arnsberg angesiedelten Baulandkammer rechtskräftig abgeschlossen ist, können Grundstück und Bauruine gesichert werden. Bis es so weit ist, sind noch die alten Eigentümer verantwortlich.