Ausdrücklich weist der Stadtbaurat darauf hin, dass die Bauverwaltung ein in jeder Weise transparentes und rechtlich einwandfreies Vergabeverfahren durchgeführt habe. Damit tritt er der von Prof. Schneider geäußerten Kritik am Verfahren entgegen. "Die in der Vergangenheit oftmals gelobte Wettbewerbskultur der Stadt Münster hat Bestand." Aber: Selbstverständlich müsse sich die Bauverwaltung der Stadt an die Neuerungen im Vergaberecht halten, die ihren Ursprung im europäischen Recht hätten. "Wenn das deutsche Wettbewerbsrecht und das einschlägige Vergaberecht nach Ansicht der beteiligten Architekten nicht zusammenpassen, so muss dies an anderer Stelle diskutiert werden", resümiert Joksch.