Stadt Münster: Tiefbauamt - Pressemeldungen

Pressemitteilungen

28.08.2002

Wählerverzeichnis: Nachtrag bis Sonntag (1. 9.) möglich

Hauptwahlbüro im Stadthaus 1 auch samstags geöffnet

(SMS) Wer bis jetzt noch keine Wahlbenachrichtigung mit der Post ins Haus bekommen hat, der sollte bis Ende der Woche mit dem Wahlamt der Stadt Münster Kontakt aufnehmen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können dann direkt feststellen, ob es einen Eintrag im münsterschen Wählerverzeichnis gibt. Wenn dies nicht der Fall ist, aber die im Wahlrecht festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind, sorgt das Wahlamt dafür, dass die Wahlberechtigten noch in das Verzeichnis aufgenommen werden. Nur dann können sie bei der Bundestagswahl am 22. September ihre Stimme abgeben. Der Eintrag in das Wählerverzeichnis kann bis einschließlich Sonntag, 1. September, beantragt werden.

In Münster wahlberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger, die hier mit alleiniger Wohnung oder Hauptwohnung gemeldet sind und die sonstigen Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllen. Stichtag für die Aufnahme in das Wählerverzeichnis war der 18. August. Die Wahlbenachrichtigungen wurden in den vergangenen Tagen an die Adresse geschickt, mit der die Wahlberechtigten beim Amt für Bürgerangelegenheiten zu diesem Zeitpunkt gemeldet waren.

Das Wählerverzeichnis liegt vom 2. bis 6. September im Hauptwahlbüro aus. Dort kann es während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Das Hauptwahlbüro befindet sich in der Stadthausgalerie im Stadthaus 1 (Eingang vom Platz des Westfälischen Friedens) und ist montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr, freitags und samstags von 8 bis 12 Uhr geöffnet. Telefonisch sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter den Rufnummern 4 92-33 66, -33 67, 33 68, -33 69 erreichbar.

 

Zusatzinfos

Kontakt

Birgit Jaskowiak
Tel. 02 51/4 92-66 09