In Münster wahlberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger, die hier mit alleiniger Wohnung oder Hauptwohnung gemeldet sind und die sonstigen Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllen. Stichtag für die Aufnahme in das Wählerverzeichnis war der 18. August. Die Wahlbenachrichtigungen wurden in den vergangenen Tagen an die Adresse geschickt, mit der die Wahlberechtigten beim Amt für Bürgerangelegenheiten zu diesem Zeitpunkt gemeldet waren.
Das Wählerverzeichnis liegt vom 2. bis 6. September im Hauptwahlbüro aus. Dort kann es während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Das Hauptwahlbüro befindet sich in der Stadthausgalerie im Stadthaus 1 (Eingang vom Platz des Westfälischen Friedens) und ist montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr, freitags und samstags von 8 bis 12 Uhr geöffnet. Telefonisch sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter den Rufnummern 4 92-33 66, -33 67, 33 68, -33 69 erreichbar.