Stadt Münster: Tiefbauamt - Pressemeldungen

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07.06.2002

Wolbeck-Nord: Grundstücke werden neu geordnet

Bestandskarte und –verzeichnis liegen bis zum 3. Juli öffentlich aus

(SMS) Eine Umlegung nach dem Baugesetzbuch hat der Umlegungsausschuss der Stadt Münster für das Gebiet zwischen Telgter Straße und Grenkuhlenweg, weiter westlich bis zur Münsterstraße und südlich der Straße Am Borggarten bis zur Angelbiegung eingeleitet. Die Umlegung hilft, den Bebauungsplan umzusetzen, der zurzeit für das 46 Hektar große Areal aufgestellt wird und Wege, Straßen und Grünflächen, Größe der Grundstücke sowie Art und Maß der baulichen Nutzung festlegt.

Etwa 80 Eigentümerinnen und Eigentümer betrifft die Umlegung, weiß Ulrich Bruch von der Umlegungsstelle beim städtischen Vermessungs- und Katasteramt zu berichten. In der Mehrheit werden sie profitieren, wenn der in Frage kommende Grund und Boden nach Abzug der öffentlichen Flächen als erschlossenes Bauland neu verteilt wird. "Oft sind die bestehenden Grundstücke baulich gar nicht oder nur sehr unzureichend nutzbar", so Bruch. "Bei der Neuordnung werden Grundstückszuschnitte geschaffen, die durch ihre Lage, Form und Größe viel besser zu vermarkten sind."

In einem ersten Schritt werden die Grundstücke innerhalb des Umlegungsgebietes – zurzeit großteils landwirtschaftliche Flächen – bewertet. Als nächstes legt das Vermessungs- und Katasteramt nach den Vorgaben des Bebauungsplanentwurfs fest, wo in Zukunft Wege verlaufen sollen, wo Grünflächen und wo Gemeinbedarfsflächen, beispielsweise für Schulen oder Kindergärten, vorgehalten werden. Der übrig bleibende Grund und Boden wird anschließend als Baugrund ausgewiesen und proportional nach den eingebrachten Grundstücken auf die Eigentümerinnen und Eigentümer verteilt.

"Jeder bekommt Baugrundstücke zugewiesen, auch wenn auf seinem Acker meinethalben in Zukunft eine öffentliche Grünfläche geplant werden sollte. Denn eine gerechte Verteilung ist Grundprinzip unserer Arbeit: Jeder bekommt für sein Land ein möglichst gleichwertiges Grundstück, möglichst auch an gleicher Stelle", so Ulrich Bruch. Das gesetzliche Bodenordnungsinstrument Umlegung bemüht die Stadt in den Fällen, wo eine sehr große Zahl von Grundeignern betroffen ist.

Um den Überblick zu ermöglichen, hat das Vermessungs- und Katasteramt eine Bestandskarte und ein Bestandsverzeichnis erstellt. Dort sind alle betroffenen Grundstücke sowie alle Eigentümerinnen und Eigentümer aufgeführt. Bis zum 3. Juli liegen die Karte und das Verzeichnis montags bis mittwochs von 8 bis 16 Uhr, donnerstags bis 18 Uhr und freitags bis 13 Uhr in der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses öffentlich aus. Interessierte können dort in Zimmer D 308 im Stadthaus 3, Albersloher Weg 33, Einsicht nehmen. Fragen beantwortet außerdem Ulrich Bruch unter der Telefonnummer 4 92-62 43.

 

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Kontakt

Birgit Jaskowiak
Tel. 02 51/4 92-66 09