Stadt Münster: Tiefbauamt - Pressemeldungen

Pressemitteilungen

18.06.1998

Experten beantworteten 180 Anrufe

Bürgertelefon-Aktion zum Kindschaftsrecht hatte sich bis Aachen und Bielefeld herumgesprochen

(SMS) Rund 180 Anrufe gingen am Donnerstag vormittag während der vom Jugendamt initiierten Bürgertelefon-Aktion zum neuen Kindschaftsrecht ein. Nicht nur diese große Resonanz zeigt den Informationsbedarf über die im Juli in Kraft tretende Gesetzesänderung. Das telefonische Beratungsangebot hatte sich über Verwandte und Bekannte anscheinend in ganz Nordrhein-Westfalen herumgesprochen. Darauf weisen eine Reihe von Anrufen beispielsweise aus dem Raum Aachen, Bielefeld, Köln und Lüdenscheid, hin.

Wie kommen wir zu einem gemeinsamen Sorgerecht für unser Kind? Was ist zu tun, damit ich mein Kind künftig öfter sehen oder überhaupt wieder Kontakt zu ihm knüpfen kann? Welches Umgangsrecht mit dem Enkelkind habe ich als Großmutter? Das waren einige der häufigsten Fragen an die zehn Expertinnen und Experten am Telefon. Gestellt wurden sie vor allem von Müttern, Großmüttern sowie von Vätern mit einem nichtehelichen Kind.

Manches war einfach zu beantworten. Beispiel: Auch nicht miteinander verheiratete Paare können ab Juli gemeinsam das Sorgerecht wahrnehmen. Sie müssen lediglich im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien eine gemeinsame Sorgerechtserklärung abgeben. Oder: Nach einer Trennung der Eltern klären grundsätzlich die Beteiligten untereinander, wie der Kontakt zwischen dem Kind und den Personen mit oder ohne Sorgerecht künftig aussehen soll. Damit erhalten sie mehr Eigenverantwortung, wobei sie selbstverständlich auch die Interessen und Bedürfnisse des Kindes im Blick haben müssen. Ist eine Einigung nicht möglich, können sie (das gilt auch für das Kind) sich an das Jugendamt oder eine andere anerkannte Beratungsstelle wenden.

An der Telefonaktion hatten sich außer dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien und dem Amt für soziale Dienste - unentgeltlich - auch die Beratungsstelle „Trialog“ und der Fachanwalt für Familienrecht Peter Slieper beteiligt. In vielen Telefonaten zeigte sich ein intensiver Beratungsbedarf. Daraus werden sich zahlreiche weitere persönliche Gespräche in den städtischen und nichtstädtischen Beratungsstellen ergeben.

 

Zusatzinfos

Kontakt

Birgit Jaskowiak
Tel. 02 51/4 92-66 09