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28.09.2001

Konzessionierung: Verwaltung will SPD-Fragenkatalog zügig beantworten

OB Tillmann: Auch bei städtischen Beamten gilt Rechtsgrundsatz der Beweispflichtigkeit von Schuldvorwürfen

(SMS) Die Stadtverwaltung will einen an den Oberbürgermeister gesandten umfangreichen Fragenkatalog des SPD-Ratsherrn Helmut Hamsen zum Konzessionierungsverfahren für die Alexianer-Krankenhaus Münster GmbH zügig beantworten. Wie Oberbürgermeister Dr. Berthold Tillmann der SPD-Fraktion mitteilte, kann ein definitiver Zeitpunkt für die Beantwortung aufgrund des Umfangs des Fragenkatalogs noch nicht genannt werden. Weiterhin teilte er mit, dass er die Federführung für die Beantwortung dem zuständigen Dezernenten, Stadtrat Dr. Wolf Heinrichs übertragen habe.

Der Oberbürgermeister nannte es "anmerkungswürdig", dass die SPD-Fraktion bereits zeitgleich mit der Übersendung des Hamsen-Fragenkatalogs den städtischen Ordnungsamtsleiter Martin Schulze-Werner öffentlich als "nicht mehr tragbar" bezeichnet hat. "Ich halte nichts davon, wenn diejenigen, die über Fragestellungen eine intensive Untersuchung eines Sachverhalts einfordern, öffentlich Vorverurteilungen und Beschuldigungen aussprechen, bevor die von ihnen selbst gestellten Fragen überhaupt beantwortet sind", sagte Tillmann.

Dieses Verhalten werfe die Frage auf, ob eine objektive Untersuchung des Sachverhalts noch das eigentliche Ziel sei. Er warne auch aus Rechtsgründen vor der Gefahr der öffentlichen Rufschädigung eines leitenden städtischen Beamten. Im übrigen gelte auch bei städtischen Beamten der allgemeine Rechtsgrundsatz der Beweispflichtigkeit von Schuldvorwürfen.

"Ich kenne Herrn Schulze-Werner als kompetenten und engagierten Amtsleiter, der seit Jahren eines der großen Ämter der Stadtverwaltung umsichtig führt", so Tillmann. Gerade deshalb liege es im besonderen Interesse der Stadtverwaltung, die von Ratsherrn Hamsen aufgeworfenen Fragen objektiv und unvoreingenommen auch über das bisherige Maß hinaus zu klären. Bisherige Prüfungen, deren Ergebnisse den Ratsfraktionen auch mitgeteilt worden seien, hätten allerdings keinerlei Anhaltspunkte ergeben, die die nun erhobenen Vorwürfe belegten.

Für das Konzessionierungsverfahren selbst hätten die aktuellen Vorgänge außerdem keine Bedeutung. Es bleibe bei der bereits Anfang September mitgeteilten Entscheidung, dass die Alexianer-Krankenhaus Münster GmbH keine gewerberechtliche Konzession benötige.

 

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