Stadt Münster: Tiefbauamt - Pressemeldungen

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07.09.2001

Konzession ist nicht erforderlich

Stadtverwaltung gibt Widerspruch der Alexianer statt

(SMS) Die Stadt Münster hat im strittigen Konzessionierungsverfahren für das Alexianer-Krankenhaus dem Widerspruch der Alexianer stattgegeben. Wie der zuständige Rechtsdezernent Dr. Wolf Heinrichs am Freitag, 7. September, sagte, sieht die Stadt keine Notwendigkeit mehr zur Erteilung einer gewerberechtlichen Konzession. Die bereits erteilte Konzession wird aufgehoben.

Ursprünglich sei das Ordnungsamt davon ausgegangen, dass die Alexianer eine private Nervenklinik im Rechtssinne der Gewerbeordnung betrieben und deshalb eine Konzession benötigten. Das Bundesverwaltungsgericht habe diese Rechtsmeinung in einem anderen Fall in einem Urteil 1982 unterstützt.

Mit der Aufnahme in den Krankenhausförderplan durch die nordrhein-westfälische Landesregierung sei jedoch für die Einrichtungen der Alexianer eine andere Rechtsgrundlage gegeben, so dass die Fälle nicht vergleichbar seien. Eine gewerbliche Betriebsweise und damit eine Konzessionierungspflicht seien seiner Auffassung nach nicht gegeben, so Heinrichs.

"Die Annahme des Ordnungsamtes, dass eine Konzessionierungspflicht vorliegt, war allerdings zunächst durchaus nachvollziehbar", erklärte Heinrichs. Es handele sich um eine komplizierte Rechtsfrage, bei der ein unbestimmter Rechtsbegriff auszulegen sei. Die höchstrichterliche Rechtsprechung habe sich mit der hier vorliegenden Fallkonstellation noch nicht befasst. Zu der Frage, ob unter den hier konkret gegebenen Umständen ein gemeinnütziges Unternehmen einer Konzession bedürfe, gebe es unterschiedliche Rechtsmeinungen. Die Stadt habe sich nach erneuter Überprüfung und nach Beteiligung des Landesgesundheitsministeriums allerdings abschließend der Meinung angeschlossen, dass eine gewerberechtliche Erlaubnis nicht erforderlich sei.

 

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