Stadt Münster: Tiefbauamt - Pressemeldungen

Pressemitteilungen

03.07.2001

Im Sommer keine Gehölze entfernen

Viele Tiere leben in Sträuchern / Hecken dürfen zurückgeschnitten werden

(SMS) Das städtische Amt für Grünflächen und Naturschutz und der Naturschutzbund (NABU) bitten alle Gärtnerinnen und Gärtner während der Sommermonate in ihren privaten Gärten keine Gehölze zu entfernen. Hecken und Gebüsche sind auch in Privatgärten während der Vegetationsperiode durch das Landschaftsgesetz geschützt. Ganzjährig ist das Zerstören von Nestern oder das Töten gesetzlich geschützter Arten verboten.

"Im Frühling und Sommer beherbergen Bäume und Sträucher zahlreiche Tiere. Nicht nur Vogelnester, sondern auch höhlenbewohnende Säugetiere und zahlreiche Insekten bevölkern in dieser Zeit die Gehölze", erklärt Dr. Thomas Hövelmann, Erster Vorsitzender des NABU Münster. Hartmut Tauchnitz, Leiter des Amtes für Grünflächen und Naturschutz, ergänzt: "Wenn schon das Entfernen von Gehölzen notwendig oder gewünscht ist, dann nur im unbelaubten Zustand während der Wintermonate."

Der Rückschnitt von Gehölzen, wie etwa der Formschnitt von Hecken, ist jedoch erlaubt. Auch bei Straßenbäumen werden die überhängenden Äste, etwa aus Sicherheitsgründen, im Sommer entfernt.

 

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Kontakt

Birgit Jaskowiak
Tel. 02 51/4 92-66 09