Stadt Münster: Tiefbauamt - Pressemeldungen

Pressemitteilungen

28.06.2001

Bello braucht einen Ausweis

Meldepflicht für große Hunde / Bis Jahresende weitere Nachweise nötig

(SMS) Ein Jahr nach Inkrafttreten der Landeshundeverordnung werden jetzt die Halterinnen und Halter von großen Hunden in die Pflicht genommen. Jeder Hund, der eine Schulterhöhe von 40 Zentimetern und mehr oder ein Gewicht von 20 Kilogramm und mehr aufweist, unterliegt ab Freitag, 6. Juli, der Meldepflicht.

Alle Hundehalter, die einen großen Hund besitzen und bisher noch keinen Fragebogen zur Hundehaltung ausgefüllt und dem Ordnungsamt zugesandt oder vorgelegt haben, werden gebeten, dies dem Ordnungsamt der Stadt mitzuteilen. Die Hunde können auch telefonisch unter den Rufnummern 4 92-32 21/ -32 22/ -3226 oder formlos schriftlich beim Ordnungsamt in 48 127 Münster angemeldet werden.

Bis zum Jahresende müssen dem Ordnungsamt auch ein Nachweis über eine Haftpflichtversicherung für den Hund und ein polizeiliches Führungszeugnis, aus dem die persönliche Zuverlässigkeit des Hundehalters hervorgeht, vorgelegt werden. Außerdem benötigt das Ordnungsamt einen Nachweis über die dauerhafte Kennzeichnung des Hundes mit einem Mikrochip und einen Nachweis über die entsprechende Sachkunde von Herrchen oder Frauchen.

Alle Hundehalter, die sich beim Ordnungsamt gemeldet haben, werden im Oktober persönlich angeschrieben und erhalten dann weitere Informationen zu den Verpflichtungen, die sie als Besitzer großer Hunde haben und wie und wo sie die erforderlichen Nachweise erhalten.

 

Zusatzinfos

Kontakt

Birgit Jaskowiak
Tel. 02 51/4 92-66 09