Stadt Münster: Tiefbauamt - Pressemeldungen

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20.06.2001

"Charta" setzt Standards für freiwillige Tätigkeiten

Erklärung soll Rahmenbedingungen für Einsatz in Verbänden und Vereinen setzen / Orientierung für Menschen, die sich engagieren wollen

(SMS) Mehr als 75 000 Menschen über 18 Jahren sind in Münster in einer freiwilligen, unentgeltlichen Tätigkeit aktiv. Die Motive, sich für ein solches Engagement zu interessieren, sind vielfältig. Ebenso unterschiedlich sind die Möglichkeiten, ehrenamtlich zu arbeiten. Wie gehen Träger freiwilliger Arbeit darauf ein? Wie können sie durch Rahmenbedingungen freiwilliges Engagement fördern und nachhaltig stärken? Hierzu bietet eine vom Kuratorium für soziale Selbsthilfe und bürgerschaftliches Sozialengagement beschlossene "Freiwilligencharta" Leitgedanken an. Sie war auf Initiative des Arbeitskreises Freiwilligenarbeit und der Freiwilligenagentur Münster erarbeitet worden.

"Die jüngste Diskussion über bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt beinhaltet immer deutlicher die Forderung nach geeigneten Rahmenbedingungen für die Arbeit Freiwilliger, die möglichst durch die Bank bei den Trägern freiwilliger Arbeit anzutreffen sein sollten", erläutert Paul Claahsen, Projektleiter bei der städtisch verwalteten Stiftung Siverdes. Die Stiftung ist in Kooperation mit der Münsteraner Informations- und Kontaktstelle für Selbsthilfe (miks) Träger der Freiwilligenagentur.

"Die in der Charta genannten Vorschläge und Anforderungen reichen von A wie ‚Anerkennung des Ehrenamtes‘ bis Z für ‚Zusicherung der Kostenerstattung für freiwillig Tätige‘", so Claahsen. Über den Arbeitskreis Freiwilligenarbeit waren unter anderem die vier Wohlfahrtsverbände DPWV, Caritas, Diakonie und DRK an der Ausarbeitung direkt beteiligt. Das Kuratorium, das die Charta beschlossen hat, setzt sich aus Vertretern der Wohlfahrtsverbände und der Krankenkassen zusammen.

Die Charta soll zum einen geeignete Rahmenbedingungen für die Arbeit freiwillig Aktiver in Verbänden und Vereinen, in Gruppen und Initiativen herstellen und gewährleisten. Zum anderen soll sie denen, die sich freiwillig engagieren wollen, eine Orientierung dazu geben, was sie mit gutem Grund für sich einfordern können. Beispielsweise wird erwartet, dass feste Vereinbarungen über Zeit und Umfang einer Tätigkeit vor Beginn des Engagements getroffen werden. Ebenso sollten freiwillig Engagierte einen umfassenden Versicherungsschutz erhalten.

"Auf diese Weise soll ein möglichst spannungsfreies, wechselseitig fruchtbares Miteinander erreicht werden. Mit dem Katalog von Anforderungen, den wir den Einrichtungen und freiwillig Engagierten an die Hand geben, wollen wir beide Seiten anregen, klare gemeinsame Arbeitgrundlagen zu schaffen", so Helmut Mair, Sprecher des Arbeitskreises Freiwilligenarbeit.

"Es besteht kein Zweifel: Freiwillig, ehrenamtlich Engagierte leisten gesellschaftlich wichtige Arbeit und bieten wertvolle Ressourcen an. Organisationen, die mit Freiwilligen zusammenarbeiten, sind angehalten, die Kompetenzen von Freiwilligen wirkungsvoll und zur Zufriedenheit von Haupt- und Ehrenamtlichen in der Einrichtung einzubeziehen", fasst Kuratoriumsvorsitzender Friedrich Niemeier die Intention der Charta zusammen.

Nähere Informationen zur Freiwilligencharta gibt es bei der Freiwilligenagentur, Anja Uhlenbrock, Gesundheitshaus, Gasselstiege 13, Tel. 4 92 59 04, Fax 4 92 79 33, E-Mail freiwilligenagentur@stadt-muenster.de.

 

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Birgit Jaskowiak
Tel. 02 51/4 92-66 09