Stadt Münster: Tiefbauamt - Pressemeldungen

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17.04.2001

Kennzeichen für Reitpferde

Ausritte in freier Natur nur mit gültigem Kennzeichen / Amt für Grünflächen und Naturschutz kümmert sich um 20 Kilometer ausgewiesene Reitwege

(SMS) Mit Beginn des Frühjahrs wächst bei Reiterinnen und Reitern wieder die Lust auf Ausritte in die freie Landschaft und in die Wälder. Nach dem Landschaftsgesetz ist das Reiten auf privaten Wegen und Straßen sowie auf gekennzeichneten Reitwegen im Wald jedoch nur mit einem gültigen amtlichen Kennzeichen erlaubt. Entsprechende Plaketten können Reitsportfreunde beim Amt für Grünflächen und Naturschutz erwerben.

Die Kennzeichen, die am Zaumzeug der Pferde angebracht werden, sind gelb, tragen die Aufschrift "MS" und sind mit einer Nummer versehen. Jedes Jahr wird ein neuer Aufkleber mit der gültigen Jahreszahl aufgeklebt, der als Nachweis für die Entrichtung der Reitabgabe dient. Der Aufkleber für 2001 ist braun. Bisher hat das Amt für Grünflächen und Naturschutz 1086 Kennzeichen ausgegeben.

Mit den Einnahmen aus der Reitabgabe werden vor allem die notwendigen Instandsetzungsarbeiten finanziert. Das Amt für Grünflächen und Naturschutz bessert zum Beispiel Wege aus, verfüllt Böschungen mit Sand, schildert Reitwege aus oder schneidet die Reittrassen von Zweigen und Ästen frei. In diesem Jahr sind Instandsetzungsarbeiten an den Reitwegen im Jesuiterbrook und in der Hohe Ward vorgesehen. In den Waldgebieten Hohe Ward, Jesuiterbrook, Wolbecker Tiergarten, Große Lodden, Raring Sundern und Kiesekampbusch sind insgesamt 20 Kilometer Reitwege ausgewiesen. Reiter dürfen nur die ausgewiesenen Reitwege im Wald benutzen. Fußgänger und Radfahrer sollten diese Wege möglichst meiden.

Beim Amt für Grünflächen und Naturschutz an der Herwarthstraße 8 (Zimmer 307) gibt es die Reitkennzeichen und -plaketten montags bis freitags zwischen 8 und 12 Uhr und zusätzlich donnerstags zwischen 15 bis 18 Uhr. Wird das Kennzeichen erstmals erworben, kostet es 75 Mark (für Reiterhöfe 175 Mark), für die jährlichen Verlängerungen werden 60 Mark (160 Mark) gezahlt. Wer ohne gültiges Kennzeichen unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld.

 

Zusatzinfos

Kontakt

Birgit Jaskowiak
Tel. 02 51/4 92-66 09