Stadt Münster: Tiefbauamt - Pressemeldungen

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17.04.2001

Frist läuft ab für Antrag auf Heizkostenzuschuss

Unterlagen müssen bis 30. April eingegangen sein / Schon 4000 Anträge

(SMS) Anträge auf den "einmaligen Heizkostenzuschuss" müssen bis spätestens 30. April bei der Stadtverwaltung vorliegen. "Dieser Termin ist fix, später eingehende Anträge dürfen wir nicht mehr berücksichtigen", erinnert Abteilungsleiterin Beate Scholz vom Sozialamt. Bislang sind 4000 ausgefüllte Vordrucke eingegangen. Um sie zügig bearbeiten zu können, hat das Sozialamt eigens ein EDV-Programm entwickelt.

Der einmalige Zuschuss von 5 DM pro Quadratmeter Wohnfläche soll finanzielle Härten in Folge stark gestiegener Energiepreise in der zurückliegenden Heizperiode mildern. Den Zuschuss gibt es, wenn das verfügbare Monatseinkommen zwischen Oktober 2000 und März 2001 bestimmte Grenzen nicht überschritten hat: 1650 DM bei Alleinstehenden; 2300 DM bei Zwei-Personen-Haushalten; der Betrag erhöht sich für jede weitere Person im Haushalt um 550 DM.

Antragsvordrucke liegen in der Bürgerberatung, der Stadtbücherei, der Volkshochschule und in den Bezirksverwaltungen aus. Der Antrag wird zusammen mit einer Kopie des Personalausweises, des Mietvertrages und von Einkommensnachweisen wie Lohnbescheinigung, Renten- oder Einkommensteuerbescheid geschickt an das Sozialamt, Albersloher Weg 31, 48155 Münster.

Den Heizkostenzuschuss können auch Studierende mit entsprechend niedrigen Einkünften beantragen. Wer Wohngeld, Sozialhilfe oder beides erhält, muss keinen Antrag stellen. Bei Sozialhilfebeziehern wird der Zuschuss entsprechend den gesetzlichen Vorgaben in der Regel als Einkommen verrechnet. Das Sozialamt bittet um etwas Geduld, wenn der Bescheid etwas auf sich warten lässt. Je weniger Anfragen nach dem Stand der Bearbeitung eingehen, um so schneller können die Antragsberge abgearbeitet werden.

 

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Birgit Jaskowiak
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