Stadt Münster: Tiefbauamt - Pressemeldungen

Pressemitteilungen

06.02.2001

Sozialhilfebezieher und Sozialamt profitieren von der Mietberatung

Testlauf mit Beratungsscheinen erfüllt die Erwartungen

(SMS) Die Mietberatung für Sozialhilfebezieher bewährt sich zum Nutzen von Sozialhilfebeziehern und Sozialamt. Den neuen Service in Zusammenarbeit mit den Mietervereinen nahmen im ersten Jahr 105 Bezieher von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt in Anspruch. "Unter dem Strich sparen die Sozialhilfebezieher und das Sozialamt", erläutert Amtsleiter Michael Willamowski. "Zugleich haben wir für die Betroffenen damit die Möglichkeit geschaffen, dass sie ihre Rechte gegenüber Vermietern selbstständig und eigenverantwortlich geltend machen können."

Fragen zu Mieterhöhungen, zu Nachforderungen bei Heiz- und Nebenkosten-Abrechnungen, zu Kündigung, Kaution oder gravierenden Wohnungsmängeln können Anlass für eine Beratung sein. Mit dem Beratungsschein aus dem Sozialamt vereinbaren Sozialhilfebeziehende einen Termin beim Mieter/innenschutzverein oder beim Mieterverein. Mit diesem Termin beginnt eine einjährige Mietgliedschaft im jeweiligen Verein, deren Kosten das Sozialamt trägt.

Der vom Rat beschlossene Testlauf für diese Form der qualifizierten Mietberatung hat im September 1999 begonnen. Er ist auf zunächst zwei Jahre angelegt. Michael Willamowski: "Bisher haben sich unsere Erwartungen voll und ganz erfüllt."

 

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Kontakt

Birgit Jaskowiak
Tel. 02 51/4 92-66 09