Stadt Münster: Tiefbauamt - Pressemeldungen

Pressemitteilungen

02.02.2001

Neuregelung zum Reißverschlussverfahren

(SMS) Auf eine gesetzliche Neuregelung machen die Straßenverkehrsabteilung des Ordnungsamtes und die Polizei aufmerksam: Wer sich vom endenden Fahrstreifen auf den durchgängig befahrenen Fahrstreifen einfädelt, darf dies seit dem 1. Februar erst "unmittelbar vor Beginn der Verengung". Die geänderte Vorschrift der Straßenverkehrsordnung soll den Verkehrsfluss auf vielbefahrenen Straßen verbessern. Aufgrund der Neuregelung wurde das bislang nach der Ausfahrt Robert-Bosch-Straße bestehende Überholverbot auf der B 51 (Umgehungsstraße) aufgehoben.

Auch an allen anderen Stellen müssen die Autofahrer die Änderung künftig berücksichtigen: Unmittelbar vor der Kanalbrücke an der Warendorfer Straße in stadtauswärts fahrend und an der Von-Esmarch-Straße in Richtung Gievenbeck, kurz nach der Einmündung Corrensstraße, sind zwei der betroffenen Verkehrsknoten.

 

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Tel. 02 51/4 92-66 09