Stadt Münster: Tiefbauamt - Pressemeldungen

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22.12.2000

"Belehrung" löst Untersuchung in der Lebensmittel-Branche ab

Gesundheitsamt weist auf neue gesetzliche Regelung ab Januar 2001

(SMS) Für alle, die beruflich mit empfindlichen Lebensmitteln umgehen, gelten ab Januar 2001 neue Regeln. An die Stelle des Bundesseuchengesetzes tritt dann das Infektionsschutzgesetz. Wichtigste Änderung: Eine "Belehrung" über Grundregeln der Lebensmittelhygiene löst die bisherige Pflichtuntersuchung vor Aufnahme der Tätigkeit ab. In der Vergangenheit hat das städtische Gesundheitsamt pro Jahr etwa 1800 Untersuchungen vorgenommen, so dessen stellvertretender Leiter Dr. Joachim Alexewicz. Diese Größenordnung erwartet er auch für die einstündigen "Belehrungen", die ab Januar dienstags um 10 Uhr und donnerstags um 14 Uhr im Gebäude am Stühmerweg angeboten werden.

Das Infektionsschutzgesetz regelt die gesundheitlichen Anforderungen an Personen, die mit Lebensmitteln umgehen. Es gilt für alle, die mit empfindlichen Lebensmitteln bei der Herstellung, Behandlung oder dem Verkauf direkt oder indirekt in Berührung kommen - egal ob in der Backstube oder der Fleischerei, im Café oder der Kantine.

Wer in diesen Bereichen erstmals tätig werden will, benötigt die Bescheinigung des Gesundheitsamtes, dass die schriftliche und mündliche Belehrung absolviert wurde. Die Unterweisung klärt unter anderem darüber auf, bei welchen Erkrankungen die Tätigkeit nicht ausgeübt werden darf und wie sich die Beschäftigten in Krankheitsfall zu verhalten haben. Dabei handelt es sich um elementaren Verbraucherschutz. Schließlich können sich bestimmte Krankheitserreger in Lebensmitteln sehr schnell vermehren und Lebensmittelinfektionen oder -vergiftungen auslösen.

 

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Birgit Jaskowiak
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