Stadt Münster: Tiefbauamt - Pressemeldungen

Pressemitteilungen

18.12.2000

Neue Pflegesatz-Struktur für 2000 Heimbewohner

Aufwand wird nach Verursachungsprinzip gerechter auf Pflegestufen verteilt

(SMS) Für die knapp 2000 Seniorinnen und Senioren in den 23 münsterschen Alten- und Pflegeheimen ändert sich zum Januar 2001 die Kostenstruktur der Pflegesätze. Grund ist ein neuer Schlüssel zur Anrechnung der Pflegeleistungen auf die Pflegestufen 0,1,2 und 3. Tendenziell entlastet dieser Heimbewohner mit der Stufe 3. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung - neben den Pflegekosten die weiteren Bestandteile des Pflegesatzes - sind von der Änderung nicht betroffen.

Die neue Kostenverteilung haben Pflegekassen, Landschaftsverbände und die Verbände der Heimträger vereinbart, berichten Dirk Zurloh von der Heimaufsicht des städtischen Sozialamtes und die Arbeitsgemeinschaft der münsterschen Altenheim-Leitungen. Von der Änderung sind alle Heime in ganz Nordrhein-Westfalen betroffen.

Die künftige Entgeltstruktur nutzt die Erfahrungen der ersten Jahre mit der Pflegeversicherung. Ziel ist, die Pflegeleistungen nach dem Verursachungsprinzip gerechter den verschiedenen Pflegestufen anzurechnen. Den Heimen bringt die neue Verteilung des Budgets auf die Pflegestufen keine Mehreinnahmen.

Unabhängig von dieser Strukturveränderung werden einige Heime, bei denen die Vergütungsvereinbarungen auslaufen, ihre Pflegesätze mit den Kostenträgern insgesamt neu verhandeln. Wie in vergangenen Jahren kann das zu mäßigen Anpassungen nach oben führen.

Die Träger der münsterschen Alten- und Pflegeheime werden die Bewohner und deren Angehörige über die jeweils maßgeblichen Änderungen im Pflegesatz informieren. Sie und die Mitarbeiter der Heime sind auch Ansprechpartner für Fragen. Darüber hinaus kann man sich an Dirk Zurloh von der städtischen Heimaufsicht wenden (Tel. 4 92-50 28, Fax 4 92-79 16, E-Mail ZurlohD@stadt-muenster.de).

 

Zusatzinfos

Kontakt

Birgit Jaskowiak
Tel. 02 51/4 92-66 09