Tillmann geht davon aus, dass von der Entscheidung der Landesregierung im Ergebnis nunmehr alle nordrhein-westfälischen Landgerichtsbezirke betroffen sind und damit alle Teile des Landes gleichermaßen in die Pflicht genommen werden. "Eine Debatte nach dem Motto `überall, nur nicht hier´ ist also nicht sinnvoll", so der Oberbürgermeister.
Da Münster als Oberzentrum auch im Bereich der Psychatrie bereits seit langem oberzentrale Verantwortung trage, müsse man sich in Münster nun auch der Frage der Ansiedlung einer Einrichtung des Maßregelvollzugs kritisch, aber konstruktiv stellen. Er gehe davon aus, dass sich auch alle politischen Kräfte in der Stadt angesichts der sehr verantwortungsvollen städtischen Sozial- und Gesundheitspolitik, die eine lange, gute und breitgetragene Tradition habe, mit Um- und Weitsicht mit diesem schwierigen Thema befassen werden.
Tillmann stellte interessierten Münsteranerinnen und Münsteranern umfassende Informationen in Aussicht, sobald das Land seine Planungen konkretisiert habe. Für ihn sei völlig klar, dass insbesondere vor Ort über Aufgaben und Bedingungen des Maßregelvollzugs informiert und aufgeklärt werden müsse. In den weiteren Gesprächen werde er höchsten Wert darauf legen, dass die Landesregierung ebenfalls eine offene Informationspolitik betreibe. Ministerin Birgit Fischer habe dies bereits zugesagt. Höchste Standards erwarte er auch hinsichtlich der Sicherheitseinrichtungen und Vorkehrungen sowie der baulichen und fachlichen Rahmenbedingungen.
"Gerade im unmittelbaren Umfeld und auch darüber hinaus gibt es natürlich Ängste, aber auch viele Vorurteile. Ich kann die Ängste nachvollziehen, will aber aktiv dabei mithelfen, sie auszuräumen und die Vorurteile zu überwinden", so Tillmann. Der Oberbürgermeister hofft, dass die zu erwartenden Diskussionen sachlich und vertrauensvoll geführt werden können. Eine erste Information durch die Stadtverwaltung werde im Ausschuß für Soziales und Gesundheit am Mittwoch erfolgen.