Die Tankanlagen müssen so eingebaut und betrieben werden, dass eine mögliche Störung schnell erkannt und behoben werden kann. Die gesetzlichen Anforderungen variieren je nach Art der Anlage. Besonders hoch sind sie natürlich in Wasserschutzgebieten. Auch die Vorgaben zur Überprüfung der Anlagen fallen je nach Art und Standort unterschiedlich aus. Seit Herbst 1999 gibt es strengere Auflagen. Wird eine neue Anlage eingebaut, muss sie im Regelfall von einem zugelassenen Sachverständigen überprüft werden, bevor sie in Betrieb geht.
Weitere Informationen zur Heizöllagerung liefert die Broschüre "Auch Heizöl braucht ein Zuhause", die im Umweltbüro im Stadthaus I, Heinrich-Brüning-Straße 8, erhältlich ist. Als Untere Wasserbehörde berät das Umweltamt bei allen Fragen rund um das Thema Heizöllagerung. Ansprechpartner sind Heike Riemann, Tel. 4 92-31 63, Eric Biebert, Tel. 4 92-31 64 und Klemens Menebröcker, Tel. 4 92-31 61.