Stadt Münster: Tiefbauamt - Pressemeldungen

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21.08.2000

Parkhaus an der Hafenstraße gegen Engpässe im Süden Münsters

Verwaltung schlägt Rat Bauleitplanverfahren vor / "Alle Interessen abwägen"

(SMS) Fortfall von Parkraum in den vergangenen Jahren, Bebauung der Stubengasse, Eröffnung des Picasso-Museums - auf rund 1500 neue Stellplätze schätzt die Stadtverwaltung den zukünftigen Bedarf in den Parkhäusern Münsters. Um frühzeitig einem Mangel an Parkmöglichkeiten entgegenzuwirken, schlägt sie dem Rat für dessen September-Sitzung vor, die Planungen für ein Parkhaus an der Hafenstraße aufzunehmen. Empfohlen wird die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens: "Es soll Klarheit bringen, ob die Interessen von Städtebau, Stadtentwicklung, Verkehr und die Interessen der Nachbarschaft an diesem Standort in Einklang zu bringen sind", erläutert Stadtbaurat Gerhard Joksch das Verfahren.

Die Vorschläge des Stadtplanungsamtes bilden die erste Stufe der Fortschreibung des Parkraumkonzeptes für die Innenstadt und die Untersuchung von Parkhaus-Standorten im südlichen Altstadtbereich. Neben einem Parkhaus an der Engelstraße rät die Fachverwaltung zum Bau eines 450 Plätze umfassenden öffentlichen Parkhauses an der Hafenstraße / Einmündung Südstraße. Nach gegenwärtigem Stand erfülle dieser Standort alle verkehrstechnischen Anforderungen. Gleichwohl: "In einem Bauleitverfahren soll die Abwägung aller Belange sichergestellt werden", betont Joksch. "Neben öffentlichen Interessen haben auch die nachbarlichen Belange bei dieser Standortüberprüfung eine erhebliche Bedeutung".

"Für die Zu- und Abfahrt schlägt die Verwaltung die Beibehaltung der im Südviertel bewährten Einbahnstraßenregelung vor", so Dr. Friedrich-Wilhelm Oellers. "Danach ist das Parkhaus nur über die Hafenstraße und die ersten 50 Meter der Südstraße anzusteuern und die Abfahrt über die letzten 30 Meter der Graelstraße zur Hafenstraße", erläutert der Leiter der Abteilung Verkehrsplanung im städtischen Planungsamt. Schleichverkehr im Südviertel, so die Einschätzung der Verwaltung, könne mit dieser vorgeschlagenen Parkhauserschließung ausgeschlossen werden.

 

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