Stadt Münster: Tiefbauamt - Pressemeldungen

Pressemitteilungen

17.08.2000

Pflegeschnitt für Hecken und Sträucher

Wuchernde Äste und Zweige machen Fußgängern und Radfahrern das Leben schwer

(SMS) Die Mitarbeiter des städtischen Tiefbauamtes kennen das Problem nur allzu gut: Üppige Hecken zwingen Fußgänger und Radfahrer dazu, vom Gehweg auf die Straße auszuweichen, wuchernde Sträucher versperren die Sicht auf den Verkehr und auf Hinweisschilder. Rechtzeitige Pflegeschnitte könnten das Ärgernis aus der Welt schaffen. Deshalb wendet sich das Tiefbauamt jetzt mit der Bitte an die Grundstückseigentümer, Passanten den ungehinderten Durchgang beziehungsweise die Durchfahrt zu ermöglichen.

"Viele Grundstückseigentümer glauben irrtümlicherweise das Heckenschutzgesetz verbiete im Sommer die Pflege der Hecken", sagt der Leiter des Tiefbauamtes, Rudolf Schabbing. Dabei, stellt er klar, gelte das Heckenschutzgesetz nicht für Zierhecken. Hin und wieder dränge sich auch der Eindruck auf, die naturnahe Entwicklung des Gartens werde mit purem Wildwuchs verwechselt. Für den Eigentümer kann dies teuer werden. "Für Unfallschäden, die sich aus der unzureichenden Pflege ergeben, haften die Grundstückseigentümer", erläutert der Amtsleiter mögliche Konsequenzen. Besonders für Kinder könnten durch die Behinderungen gefährliche Situationen entstehen.

Als Richtmaß für die Hecken- und Baumpflege gilt eine Durchgangshöhe von 2, 25 Metern entlang der Rad- beziehungsweise Gehwege und eine Durchfahrtshöhe entlang von Straßen von 4, 50 Metern. Hecken und Sträucher sollten bis zur Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden.

 

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Birgit Jaskowiak
Tel. 02 51/4 92-66 09