Stadt Münster: Tiefbauamt - Pressemeldungen

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16.06.2000

Bund: Villa ten Hompel hat gesamtstaatliche Bedeutung

284 000 DM aus Berlin und Düsseldorf für geplante Dauerausstellung

(SMS) Die Bundesregierung hat der Erinnerungs- und Bildungsarbeit in der Villa ten Hompel "gesamtstaatliche Bedeutung" bescheinigt. "Als einzige Erinnerungsstätte in Nordrhein-Westfalen erhält die Villa ten Hompel einen Zuschuss aus der Gedenkstätten-Förderung des Bundes", freut sich Kulturdezernentin Helga Boldt. Kultur-Staatsminister Michael Naumann hat die Bewilligung von 209 000 DM mitgeteilt. Hinzu kommt eine Zuwendung des Landes von 75 000 DM.

In der ganzen Bundesrepublik gibt es keinen Ort, an dem ordnungspolizeiliches Handeln und seine Nachwirkung auf die Entwicklung der Polizei nach 1945 in vergleichbarer Weise erforscht und zugleich museal dargeboten und pädagogisch vermittelt wird. Ein wichtiger Baustein im Konzept der Villa ten Hompel ist in diesem Zusammenhang die geplante Dauerausstellung über Geschichte, Vor- und Nachgeschichte der Ordnungspolizei in Westfalen und im Rheinland. In diese Ausstellung fließen die insgesamt 284 000 DM Bundes- und Landesmittel, die der Leiter der Villa ten Hompel, Dr. Alfons Kenkmann, eingeworben hat.

"Mit Prof. Norbert Nowotsch vom Fachbereich Design der Fachhochschule Münster konnte bereits ein Partner gefunden werden, der es ermöglicht, eine multimediale Dauerschau auf hohem Niveau zu entwickeln", berichtet Dr. Kenkmann. Eine wesentliche Anforderung: Die Ausstellung muss für einen breiten, generations- und berufsübergreifenden Adressatenkreis ansprechend und verständlich sein.

Den Vorschlag für die Vergabe des Bundeszuschusses hatte ein Gremium aus hochkarätigen Sachverständigen gemacht. Zu seinen Mitgliedern zählten Prof. Reinhard Rürup (Freie Universität Berlin), Prof. Bernd Faulenbach (Ruhr-Universität Bochum), Dr. Volkhard Knigge (Wissenschaftlicher Direktor der Gedenkstätte Buchenwald) und Prof. Horst Möller (Direktor des Instituts für Zeitgeschichte, München).

Grundlage ist die neue Gedenkstätten-Förderung des Bundes. Danach können Erinnerungs- und Gedenkstätten mit überwiegend lokaler und regionaler Funktion gefördert werden, wenn sie von gesamtstaatlicher Bedeutung sind.

 

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Birgit Jaskowiak
Tel. 02 51/4 92-66 09