Stadt Münster: Tiefbauamt - Pressemeldungen

Pressemitteilungen

28.11.2025

Bürgerentscheid zu fünf Straßennamen am 8. Februar

Versand der Wahlbenachrichtigungen beginnt am 12. Januar 2026

Münster (SMS) Rund 108.000 Stimmberechtigte im Stadtbezirk Münster-Mitte können am 8. Februar 2026 in einem Bürgerentscheid entscheiden, ob fünf Straßen umbenannt werden oder ihre bisherigen Namen behalten. Betroffen sind die Skagerrakstraße, Admiral-Scheer-Straße, Admiral-Spee-Straße, Otto-Weddigen-Straße und Langemarckstraße. Der Termin für die Abstimmung wird mit der Veröffentlichung im Amtsblatt am Freitag, 28. November, offiziell festgesetzt. Die Stimmabgabe wird zudem vor dem 8. Februar per Brief und im Abstimmungsbüro im Stadthaus 1 möglich sein. Die Benachrichtigungen für den Bürgerentscheid verschickt das Wahlamt der Stadt ab dem 12. Januar.

Hintergrund ist ein Bürgerbegehren der „Bürgerinitiative für Münsters Straßen“. Die Initiative hatte im August dieses Jahres 6.071 gültige Unterschriften eingereicht, um die Umbenennung der fünf Straßen zu verhindern. Der Rat der Stadt Münster bestätigte am 5. November die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens. Die Bezirksvertretung Münster-Mitte hat in ihrer Sitzung am 11. November entschieden, dem Bürgerbegehren nicht zu entsprechen und blieb damit bei ihrer im Mai getroffenen Entscheidung, die Straßen aufgrund ihrer propagandistischen Bezüge zum Nationalsozialismus umzubenennen.

Abstimmungsbüro im Stadthaus öffnet am 14. Januar

Das städtische Wahlamt verschickt die Abstimmungsbenachrichtigungen zusammen mit einem Informationsblatt zum Bürgerentscheid zwischen dem 12. und 18. Januar 2026. Am 14. Januar öffnet im Stadthaussaal im Stadthaus 1 (Eingang über den Rathausinnenhof) das Abstimmungsbüro. Dort ist bis zum 6. Februar die Stimmabgabe möglich – montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr und samstags von 8 bis 16 Uhr. Am Freitag vor der Abstimmung, 6. Februar, öffnet das Abstimmungsbüro abweichend von 8 bis 15 Uhr. Nach 15 Uhr und am Samstag vor dem Abstimmungstag muss es aus Rechtsgründen geschlossen bleiben.

Die Abstimmungslokale für die 37 Abstimmungsbezirke in Münster-Mitte öffnen am Tag des Bürgerentscheids am 8. Februar jeweils von 8 bis 18 Uhr. Stimmberechtigt sind aktuell 108.685 Menschen im Stadtbezirk Münster-Mitte (Stand 27. November).

Die Frage, die den Abstimmungsberechtigten des Bezirks Münster-Mitte gestellt wird, lautet: „Sollen die am 6. Mai 2025 in der Bezirksvertretung Münster-Mitte gefassten Beschlüsse zur Änderung der Straßennamen Skagerrakstraße, Langemarckstraße, Admiral-Scheer-Straße, Admiral-Spee-Straße und Otto-Weddigen-Straße aufgehoben werden und die Straßennamen unverändert erhalten bleiben?“ Alle Stimmberechtigten können mit „Ja“ oder „Nein“ abstimmen. 

Für einen erfolgreichen Bürgerentscheid muss die Mehrheit der gültigen Stimmen für den Erhalt der Straßennamen abgegeben werden. Zusätzlich gibt es eine Mindesthürde, das sogenannte Quorum: Mehr als zehn Prozent der Stimmberechtigten im Bezirk Münster-Mitte müssten für den Erhalt der Straßennamen stimmen. Das entspricht aktuell 10.869 Personen.

Informationen zu Straßennamen in Münster gibt es online unter www.stadt-muenster.de/strassennamen, zum Bürgerentscheid unter www.stadt-muenster.de/buergerentscheid-strassennamen.

 

Zusatzinfos

Kontakt

Birgit Jaskowiak
Tel. 02 51/4 92-66 09