Stadt Münster: Tiefbauamt - Pressemeldungen

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25.01.2000

Kindergeld und Sozialhilfe

Familien mit minderjährigen Kindern erhalten mehr Geld / Entscheidend ist der Freibetrag im Bescheid

(SMS) Werden die jeweils 20 Mark aus dem höheren Kindergeld für das erste und das zweite Kind auf die Sozialhilfe angerechnet? Widersprüchliche Äußerungen zu dieser Frage haben in den vergangenen Wochen reichlich Verwirrung verursacht. Sozialamtsleiter Horst Gärtner stellt klar: "Bei minderjährigen unverheirateten Kindern wird der Erhöhungsbetrag nicht auf die Sozialhife angerechnet. Die Familien können jetzt monatlich über 20 Mark mehr, bei zwei Kindern über 40 Mark mehr verfügen."

Wie fast immer gibt es aber keine Regel ohne Ausnahme. Für Familien mit volljährigen und verheirateten Kindern erhöht sich die Sozialhilfe nämlich nicht. Hier wird das Kindergeld bundesweit wie bisher in voller Höhe als Einkommen angerechnet.

Damit sind Regel und Ausnahme klar. Oder doch nicht? Das Sozialamt geht davon aus, dass es bundesweit und damit eben auch in Münster zu einer Flut von Rückfragen kommen wird, wenn in einigen Tagen die Bescheide bei den betroffenen Familien eingehen. Grund: Bundestag und Bundesrat haben sich erst kurz vor Weihnachten auf die Einzelheiten der Neuregelung geeinigt. So lange konnten die Sozialämter mit den Auszahlungen für Januar 2000 aber nicht warten.

"Familien mit unverheirateten minderjährigen Kindern konnten in Münster schon im Januar über das höhere Kindergeld verfügen", erläutert Michael Willamowski, zuständiger Abteilungsleiter im Sozialamt. "Sie erhalten einen Bescheid, auf dem das Kindergeld in voller Höhe als Einkommen erscheint. Zugleich ist in dem Bescheid ein Freibetrag von 20 oder 40 Mark vermerkt."

Dass das erhöhte Kindergeld für volljährige und verheiratete Kinder wie bisher voll auf das Einkommen angerechnet wird, stand erst fest, als die Auszahlung für Januar schon angewiesen war. Bei den davon Betroffenen wird das Sozialamt den überzahlten Betrag nachträglich korrigieren. Sie erhalten Bescheide, in denen kein Freibetrag vermerkt ist.

Auf allen Bescheiden steht die Durchwahlnummer der zuständigen Beschäftigten des Sozialamtes. Wer Rückfragen hat, sollte zum Telefon greifen und diese Nummer wählen.

 

Zusatzinfos

Kontakt

Birgit Jaskowiak
Tel. 02 51/4 92-66 09